Battweiler wartet immer noch auf Rückzahlung des Landkreises

Battweiler. Der Landkreis Südwestpfalz muss an die Ortsgemeinde Battweiler 17 000 Euro zahlen. Die Summe entspricht dem Betrag, den der Ort als Personalkostenanteil für die Personalkosten beim Kindergarten schon im Jahr 2006 zahlte

Battweiler. Der Landkreis Südwestpfalz muss an die Ortsgemeinde Battweiler 17 000 Euro zahlen. Die Summe entspricht dem Betrag, den der Ort als Personalkostenanteil für die Personalkosten beim Kindergarten schon im Jahr 2006 zahlte. Doch trotz eines inzwischen rechtskräftigen Vergleichs hat sich der Landkreis bisher nicht angeschickt, der finanzschwachen Gemeinde das Geld zurückzuzahlen. Jetzt soll die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land wirksame Schritte unternehmen, damit das Geld möglichst schnell in die Gemeindekasse zurückfließt.Über den Rechtsstreit hat der Pfälzische Merkur wiederholt berichtet und Bernd Mittelhausen (FDP), der den Rechtsstreit überhaupt erst ins Rollen brachte und fachlich für die Gemeinde das gesamte Rechtsverfahren begleitete, ist auch jetzt auf den Landkreis Südwestpfalz nicht gut zu sprechen. "Es kann doch nicht angehen, dass man derart die Dinge schleifen lässt. Wir haben doch ein Urteil, die Sache ist entschieden und wir brauchen dringend jeden Euro", meint Bernd Mittelhausen in einem Gespräch mit dem Pfälzischen Merkur. Bei der Kreisverwaltung sei telefonisch nach der Rückerstattung des Betrages ohne Erfolg nachgefragt worden auf eine schriftliche Erinnerung der Zweibrücker Verwaltung habe sie nicht reagiert. "Inzwischen hätte auch über unseren Widerspruch zu den Personalkosten von 2009 schon die Entscheidung fallen können. Die wurde damals verständlicherweise ausgesetzt, weil die gerichtliche Entscheidung zu den Kosten aus dem Jahr 2006 und 2007 bevorstand. Doch weder bei der Rückerstattung noch dem Widerspruchsverfahren kommt die Landkreisverwaltung in die Gänge." Mittelhausen wollte die Sache eigentlich im öffentlichen Sitzungsteil der jüngsten Ratssitzung behandelt wissen. Von der Verwaltung war dieser Beratungspunkt jedoch in den nichtöffentlichen Beratungsteil verschoben worden. Das Ratsmitglied Bernd Mittelhausen sah sich deshalb gezwungen, seine Rechtsüberlegungen schriftlich der Presse darzulegen. Das Gremium folgte zudem seinem Antrag und beauftragte die Verwaltung, in der Sache bei der vorgesetzten Behörde aktiv zu werden. cos

"Es kann doch nicht angehen, dass man derart die Dinge schleifen lässt. Wir haben doch ein Urteil."

Bernd Mittelhausen

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