Mit 13-Jähriger geschlafen Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch

Südwestpfalz · Ein 26-Jähriger musste sich wegen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen vor dGericht verantworten.

Die Mindeststrafe von zwei Jahren auf Bewährung hat ein 26-jähriger Mann bekommen, weil er mit einem 13-jährigen Mädchen einvernehmlich Geschlechtsverkehr hatte. Die Staatsanwaltschaft und auch die Richterin wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch an einer Minderjährigen vor. Der Mann, der in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben wohnt, arbeitet bei der Kimmle-Stiftung in Pirmasens als Landschaftsgärtner und hat einen Betreuer, der auch vor Gericht anwesend war.

An einem Mittwoch im Zeitraum von im Zeitraum von 20. bis 30. Mai des vergangenen Jahres soll es passiert sein. Das sagt die Anklage, die die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung verlas. Das Mädchen sei zeitweise die Freundin des Mannes gewesen. Er wohnt kostenlos bei seinem Vater und durch seine Arbeit in der Einrichtung und Grundsicherung durch die Kreisverwaltung hat er etwas unter 400 Euro im Monat zur Verfügung.

In Deutschland ist der Geschlechtsverkehr von Volljährigen mit unter 14-Jährigen strafbar und wird als sexueller Missbrauch bestraft. Das gilt auch, wenn, wie in diesem Falle von Richterin und Staatsanwältin gleichermaßen anerkannt, der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei.

Mittlerweile, sagt der Mann vor Gericht, habe er wieder eine neue Freundin. Zu seiner Person machte er selbst Angaben: Seit 2016 benötige er einen Betreuer. Sein Rechtsanwalt legte der Richterin das Gutachten vor, das unter anderem sagt, dass der 26-Jährige einfach strukturiert und unorganisiert sei und zudem eine Betreuung brauche, weil er auch auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht bestehen könne. Er hat den Hauptschulabschluss nachgemacht.

In der Heinrich-Kimmle-Stiftung arbeitet der Mann nach eigenen Angaben täglich von acht Uhr bis 15.15 Uhr. Der Anklage stimmte er vollumfänglich zu, das ließ er durch seinen Rechtsanwalt vortragen. Auch während der Ermittlungen habe er sofort alles eingeräumt.

Das Mädchen und ihre Mutter waren erst gegen Ende der Verhandlungen anwesend. Beide galten als Zeugen „auf Abruf“. Die Mutter war durch einen Nebenkläger vor Gericht vertreten, dieser forderte über das strafrechtliche Urteil hinaus eine zivilrechtliche finanzielle Entschädigung für Tochter und Mutter, die der Angeklagte leisten sollte.

„Es handelt sich hier nicht um eine Vergewaltigung“, erklärte der Rechtsanwalt des Angeklagten, „Es ist einzig und allein das Alter, was uns hier sitzen lässt.“

Die Staatsanwältin forderte aber, weil es sich immer noch um eine schwere Straftat handele, zwei Jahre für den Angeklagten, die auf drei Jahre Bewährung ausgelegt werden könnten. Zudem forderte sie, dass er die Kosten des Verfahrens trage. Außerdem schlug sie in ihrem Plädoyer vor, dass der 26-Jährige einen Betrag, der vom Gericht festgelegt werden könne, an eine soziale Einrichtung zahlt.

Das Gericht, bestehend aus Richterin und zwei Schöffen, kam der Forderung der Staatsanwaltschaft nach und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – drei Jahre Bewährung. Er trägt auch die Kosten des Verfahrens und muss 500 Euro in Monatsraten zu 50 Euro an die Geschädigte zahlen.

Dass der 26-Jährige sich von Anfang an kooperativ gezeigt habe, habe die Strafe abgemildert, erklärte die Richterin. Auch, dass seine Persönlichkeit zeige, dass er nicht selbstständig sei und einen Betreuer brauche, wirke abmildernd. Auch sei die sogenannte Sozialprognose positiv – hier wurde auch die Einschätzung des Betreuers miteinbezogen: Das heißt der Mann werde die Tat nach Auffassung des Gerichts nicht wiederholen. Außerdem habe er ein geregeltes Leben inklusive Betreuung.

Nichtsdestotrotz, das stellte die Richterin klar, handele es sich um schweren Missbrauch von Kindern und das sei nun einmal „ein schweres Verbrechen“. Der Angeklagte nahm das Urteil an – es ist somit rechtskräftig.

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