Urteil des BundesverwaltungsgerichtesUnternehmen haften auch für Datenschutz bei Facebook
Die Betreiber von gewerblichen sogenannten Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft. Bei schweren Mängeln dürfen Datenschützer die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten.