Urteil gegen Johnsons vorgehen Richter könnten Parlament in London wieder öffnen

London · Eigentlich stellt sich der britische Premierminister jeden Mittwochmittag Punkt zwölf Uhr den Fragen der Abgeordneten. Gestern aber herrschte Stille im Unterhaus.

Es ist seit der Nacht auf Dienstag suspendiert. Doch abermals könnte im Königreich alles anders kommen, als noch Anfang dieser Woche vermutet. Kehren die britischen Abgeordneten doch schon deutlich früher aus der eigentlich fünfwöchigen Zwangspause zurück? Ein schottisches Berufungsgericht erklärte die von Premierminister Boris Johnson veranlasste Suspendierung des Parlaments gestern für „null und nichtig“. Trotzdem blieben die grünen Bankreihen im Unterhaus leer. Von der Regierung hieß es vielmehr, man wolle Berufung einlegen. Die Auseinandersetzung geht also vor das oberste Gericht im Land, den Supreme Court in London. Dort soll bereits am Dienstag mit der Anhörung begonnen werden.

Sollte Boris Johnson Königin Elisabeth II. über seine Beweggründe für die Suspendierung des Parlaments getäuscht haben, wäre das „eine sehr ernste Angelegenheit“, befand gestern der konservative Abgeordnete Dominic Grieve, immerhin ehemaliger Generalstaatsanwalt der Regierung. Seiner Ansicht nach müsste der Premier dann zurücktreten. ­Grieve gehört zu den Tory-Rebellen, die vorige Woche von Johnson aus der Fraktion geworfen wurden, weil sie mit der Opposition paktiert und ein Gesetz auf den Weg gebracht hatten, das einen ungeordneten Brexit ohne Abkommen verhindern soll. 

Im Königreich gibt es keine geschriebene Verfassung, alles wird mit Hilfe von Traditionen, Gepflogenheiten und einigen Gesetzestexten geregelt. Oft sind Streitfragen deshalb eine Sache der Interpretation. Nicht selten verweisen Politiker zudem auf Präzedenzfälle aus längst vergangenen Jahrhunderten. Auch die sogenannte Prorogation, derer sich Johnson nun bedient, stammt noch aus einer Zeit, als alle Macht beim Monarchen lag. Der Herrscher konnte die Zwangspause für seine Zwecke nutzen und den Einfluss der Abgeordneten beschneiden. „Das britische System wurde nicht als Demokratie konzipiert“, erklärt der Historiker Robert Saunders. Vielmehr habe es sich über die Zeit an das demokratische Wahlrecht angepasst. Solange Regierungen die absolute Mehrheit im Parlament hielten, war dieser Umstand kein Problem, da es nur selten zu Kollisionen zwischen Parlament und Exekutive kam. Mit Johnson, der lediglich von der konservativen Partei zum Regierungschef gewählt wurde und keine Mehrheit stellt, hat sich die Situation verändert.

Die Opposition sieht hinter der Suspendierungs-Aktion denn auch den Plan der Regierung, ohne Einmischungen des Parlaments einen harten Brexit-Kurs durchsetzen zu wollen. Nach jetzigem Stand kommen die Abgeordneten erst am 14. Oktober wieder zusammen und können deshalb bis dahin auch nicht durch Beschlüsse die Vorgehensweise von Johnson beeinflussen. Dabei naht der aktuelle Brexit-Stichtag. Am 31. Oktober treten die Briten aus der EU aus, sollte London nicht um einen Aufschub in Brüssel bitten, den die EU wiederum gewähren müsste.

Die schottischen Richter gaben Johnsons Kritikern Recht. Sie befanden, Ziel der Zwangspause sei offensichtlich gewesen, „das Parlament zu behindern“ und die parlamentarische Kontrolle der Regierung auszuhebeln. Gegen den Schritt des Premiers hatten etwa 75 Abgeordnete geklagt. Mit dem Urteil widersprachen die Richter einem Beschluss in erster Instanz vor dem schottischen Court of Session, wonach die Gerichte hier keinen Einfluss auf den Premierminister hätten. Auch eine Klage vor dem High Court in London hatte die sogenannte Prorogation für rechtmäßig erklärt. Nun die Wendung. Wie geht der Rechtsstreit aus? Eine endgültige juristische Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird nächste Woche erwartet.

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