Bäko will Trennung von Betriebsrat vor Gericht durchsetzen

Neunkirchen · Bäko liegt im Dauerstreit mit seinem Betriebsrat. Nun versucht das Unternehmen, eine Betriebsrats-Kündigung vor Gericht durchzusetzen. Die Gewerkschaft geht auf die Barrikaden.

Vor dem Neunkircher Arbeitsgericht landete gestern der Streit der Bäckerei-Genossenschaft Bäko mit ihrem Betriebsrat Karlheinz Bischoff. Bäko will dort eine Kündigung Bischoffs durchsetzen. Dieser habe die Arbeit verweigert, so Bäko. Bischoff verneint dies. Ein Urteil ist erst im Sommer zu erwarten.

Bischoff, so die Argumentation des Arbeitgebers, habe sich geweigert, als Fahrer des Bäcker-Fachhändlers eine Tour anzutreten. Er habe gefordert, zusätzlich einen Beifahrer einzusetzen, weil die Tour mit einem Mann in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen sei. Einem Ersatzfahrer sei dies aber gelungen, so das Unternehmen. Wegen der Weigerung hat Bäko Bischoff abgemahnt und beim Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung eingereicht, nachdem der Mitarbeiter bereits zuvor abgemahnt wurde.

Was für den Anwalt des Unternehmens, Klaus Straßer, ein normaler Vorgang ist, interpretiert der Betriebsrat dagegen als eine Kampagne gegen die Arbeit der 2010 gegründeten Arbeitnehmervertretung: Es sei erstaunlich, dass Bischoff, der über 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt ist, erst nach der Betriebsratsgründung mehrfach abgemahnt wurde, sagt der Betriebsratsvorsitzende Michael Schwarz. Ebenso, dass auch er selbst erst abgemahnt wurde, seit er sich für die Arbeitnehmerrechte einsetze.

Straßer widerspricht dem Vorwurf. Hier gehe es darum, sich von einem Mitarbeiter zu trennen, der seinen Arbeitspflichten nicht ordentlich nachzukommen bereit war und nun sogar die Arbeit verweigert habe. Dass es bei Bäko zuletzt nur Arbeitsgerichtsprozesse mit Betriebsratsmitgliedern gegeben hat, sieht er darin begründet, dass diese sich hinter ihrer Funktion als Betriebsräte und ihrem Sonderkündigungsrecht "verstecken". Bischoff dagegen sagt, er arbeite nicht anders als all die Jahre zuvor.

Richterin Caroline Busche zufolge ist es entscheidend, ob wirklich eine Arbeitsverweigerung stattgefunden hat. Bischoff nämlich gibt an, dass ihm von seinem Vorgesetzten alternativ eine andere Arbeit zugewiesen wurde, die er dann auch erledigt habe. "Für mich war das eine Umbesetzung", sagt er.

Ingrid Klauck, Rechtsanwältin des Betriebsrats, ist der Meinung, dass die Arbeitnehmervertreter gezielt unter Druck gesetzt würden. So würden Kleinigkeiten abgemahnt, die bei anderen Mitarbeitern als normale Fehler durchgingen. Inkonsequent sei das Unternehmen bei der Kündigung: "Wenn das Verhältnis so zerrüttet ist, dass fristlos gekündigt wird, dann wird der Mitarbeiter gewöhnlich freigestellt."

Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss Gaststätten (NGG), spricht von konsequenter Behinderung der Betriebsratsarbeit: "Geschäftsleitung und Vorstand weigern sich zu akzeptieren, dass Arbeitszeitgesetze und Mitbestimmungsrechte gelten."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort