Betriebsratswahl: Gewerkschaft NGG verklagt Bäko

Homburg. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hat Strafantrag gegen die Bäckereigenossenschaft Bäko Saar-Pfalz in Homburg gestellt. Das teilte die NGG mit. Grund sei, dass die Bäko versuche, die Betriebsratswahlen zu verhindern

Homburg. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hat Strafantrag gegen die Bäckereigenossenschaft Bäko Saar-Pfalz in Homburg gestellt. Das teilte die NGG mit. Grund sei, dass die Bäko versuche, die Betriebsratswahlen zu verhindern. Der Arbeitgeber "hat dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes und Spitzenkandidaten zur Betriebsratswahl fristlos gekündigt", heißt es bei der NGG.Der geschäftsführende Vorstand der Bäko Saar-Pfalz widersprach dieser Darstellung. Dem Mitarbeiter sei verhaltensbedingt gekündigt worden. Mit den Betriebsratswahlen habe dies nichts zu tun. Bei der Bäko werde es einen Betriebsrat geben. Von einer Verhinderung der Wahl könne keine Rede sein. low

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