Bäko unterliegt vor Gericht
Neunkirchen · Im Streit um die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds musste die Homburger Bäckereigenossenschaft Bäko gestern vor dem Arbeitsgericht Neunkirchen eine Niederlage einstecken.
Es war ein Prozess mit Hindernissen. Mal tauchte der Anwalt der Firma Bäko zum Verhandlungstermin nicht auf, dann wieder wurde ein Zeuge ohnmächtig. Gestern, gut acht Monate nach Prozessbeginn, hat die Kammer am Arbeitsgericht Neunkirchen ein Urteil sprechen können - und die Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsrats Karlheinz Bischoff abgelehnt.
Bäko hatte versucht, das Betriebsratsmitglied Bischoff fristlos zu kündigen, nachdem er nach Ansicht des Betriebs die Arbeit verweigert hatte. Konkret ging es um eine Auslieferungsfahrt, für die Bischoff einen Begleiter angefordert hatte, weil diese alleine in der vorgeschriebenen Zeit nicht zu erledigen sei. Der Fuhrparkleiter habe ihm den Begleiter verweigert, und ihm stattdessen eine andere Arbeit zugewiesen. Der Fuhrparkleiter räumte in einer Befragung vor Gericht ein, dass die Frage nach einem Begleiter nicht ungewöhnlich sei. Er habe es aber nicht für nötig gehalten, habe die Tour anschließend selber gefahren und auch in der Regelarbeitszeit erledigt. Die Geschäftsführung sah in Bischoffs Weigerung, die Tour alleine zu fahren, einen Fall von Arbeitsverweigerung und kündigte Bischoff fristlos. Richterin Caroline Busche und ihre Beisitzer konnten allerdings keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung erkennen und lehnten deshalb eine Zustimmung zur Kündigung ab.
Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) sieht in dem Vorgehen von Bäko ebenso wie der Betriebsratsvorsitzende Michael Schwarz einen Angriff auf den Betriebsrat. Es sei erstaunlich, dass Mitarbeiter, die viele Jahre ohne Tadel gearbeitet hätten, nach der Wahl zum Betriebsrat plötzlich im Fokus der Kritik stünden, sagte Schwarz zu Prozessbeginn.
NGG-Chef Mark Baumeister fügt hinzu: "Bäko-Geschäftsleitung und Vorstand weigern sich seit Jahren zu akzeptieren, dass Arbeitszeitgesetze, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und das Betriebsverfassungsgesetz auch für Bäko gelten." Er hofft, dass die Bäko-Geschäftsführung nun eine konstruktivere Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat anstrebt.