Urteil des Sozialgerichts Akku von E-Zigarette explodiert in Hosentasche: Gericht lehnt Anerkennung als Arbeitsunfall ab

Düsseldorf · Aufgepasst: Die Ersatz-Akkus von Handys, Kameras oder E-Zigaretten gehören nicht mit einem Schlüssel in die Hosentasche. Es besteht nämlich Kurzschluss- und Explosionsgefahr.

 Eine Frau raucht eine elektrische Zigarette (E-Zigarette). Symbolfoto.

Eine Frau raucht eine elektrische Zigarette (E-Zigarette). Symbolfoto.

Foto: dpa/Tony Dejak

Pech für eine junge Frau aus Wuppertal. Auf der Arbeit war ein Ersatzakku für ihre E-Zigarette in ihrer Hosentasche explodiert. Trotzdem wurde das Ganze nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Die entsprechende Klage der 27-Jährigen wurde vom Sozialgericht Düsseldorf abgewiesen (Az.: S 6 U 491/16).

Zu der beruflichen Tätigkeit der jungen Frau gehörte die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers. Nach dem morgendlichen Aufschließen der Filiale steckte sie den Dienstschlüssel in die Hosentasche, in der sich auch der Ersatzakku ihrer E-Zigarette befand. Dann machte sich die 27-Jährige auf den Weg, den Müll in einem Container auf dem Firmenhof zu entsorgen. Der Kontakt zwischen dem Akku und dem metallischen Dienstschlüssel führte dabei zu einem Kurzschluss. Der Akku erhitzte sich stark, explodierte und entzündete die Hose der Klägerin. Sie wurde verletzt.

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab. Die versicherte Tätigkeit (Arbeit) habe das Entflammen des Kleidungsstücks nämlich nicht verursacht. Dagegen wehrte sich die Frau mit einer Klage vor Gericht. Sie betonte, dass der Dienstschlüssel wesentlich für den Unfall gewesen sei. Außerdem habe sie nicht damit rechnen müssen, dass der Akku in ihrer Hosentasche in Brand gerate.

Die 6. Kammer des Sozialgerichts lehnte die Klage jedoch ab. Begründung: Das Mitführen des Dienstschlüssels sei zwar mitursächlich für den Brand gewesen. Von dem Dienstschlüssel sei jedoch keine Gefahr ausgegangen. Dieser habe sich nicht entzünden können. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku gewesen. Und das Mitführen des E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus sei nicht betrieblich veranlasst gewesen, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich der Klägerin zuzuordnen. So das rechtskräftige Urteil des Gerichts.

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