Prozess gegen Temposünder Echt blöd und riskant: Raser in Ortschaft mit Tempo 133 unterwegs
Cloppenburg · Eigentlich sollte jeder wissen, wie schnell man in einem Ort fahren darf. Tempo 50 ist angesagt, um Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Aber es gibt Spezialisten, die das offenbar nicht so ernst nehmen.
Mit einem Kopfschütteln hat das Oberlandesgericht Oldenburg einen traurigen Rekord aus seinem Bezirk vermeldet. Es geht um einen Raser, der innerorts mit 133 Kilometern die Stunde unterwegs war und meinte, er sei auf dem Radar-Bild nicht zu erkennen. Von wegen, so die Entscheidung der Richter. Nun muss der Autofahrer eine Geldbuße von 1360 Euro zahlen und drei Monate zu Fuß gehen.
Damit bestätigte das Oberlandesgericht die Vorentscheidung des Amtsgerichts Cloppenburg. Das Oberlandesgericht entscheidet nämlich in zweiter Instanz über Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen - nicht etwas das Landgericht, wie man meinen könnte. Die erste Instanz ist beim Bußgeldrichter am Amtsgericht. Unter dessen „Bußgeldsachen" fallen so unterschiedliche Fälle wie Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (zum Beispiel Überfahren einer roten Ampel, Fahren ohne Sicherheitsgurt), nach dem Lebensmittelmittelrecht (zum Beispiel Verstöße gegen Hygienevorschriften in Gaststätten) oder nach dem Tierschutzgesetz (zum Beispiel nicht artgerechte Tierhaltung). Besonders häufig sind Fälle aus dem Straßenverkehr.
Aber langweilig sind sie deswegen nicht unbedingt, so die Sprecherin des Oberlandesgerichts: Auch altgediente Richter erleben demnach immer mal wieder eine Überraschung. So auch bei einem Fall, in dem der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg kürzlich die Vorentscheidung des Amtsgerichts Cloppenburg bestätigt hat. Dazu heißt es in der Presserklärung des Gerichts: „Ein Mann war tatsächlich mit 133 km/h innerorts in Cloppenburg geblitzt worden, also mit sage und schreibe 83 km/h zu viel - und das nicht etwa nachts, sondern zu ziviler Zeit, um 18:22 Uhr! Auf dem Blitzfoto war er zur Überzeugung des Gerichts - anders als er selbst meinte - gut zu erkennen, da gab es keine Ausrede mehr. Eine solch hohe Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ist, soweit rekonstruierbar, beim Oberlandesgericht „Rekord". Der Mann muss jetzt eine Geldbuße von 1.360 Euro zahlen und seinen Führerschein für drei Monate abgeben“ (Az. 2 Ss(OWi) 11/19).