Urteil des Landgerichts Google muss bei der Sterne-Bewertung von Hotels die Klassifizierung des Hotelverbandes beachten

Berlin · Welches Hotel ist im Urlaub das richtige? Die Antwort suchen viele bei Google. Dort gibt es Infos zu den Herbergen - auch eine Einstufung mit Sterne-Kategorien. Diese war nicht immer identisch mit der Einstufung des Hotelverbandes. Das muss sich nun ändern.

 Die Suchmaske von Google auf einem Bildschirm. Symbolfoto.

Die Suchmaske von Google auf einem Bildschirm. Symbolfoto.

Foto: dpa/Lukas Schulze

Das Landgericht Berlin hat es Google untersagt, deutsche Hotels als „X-Sterne-Hotel“ auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine anzuzeigen, ohne dass dieser Angabe eine aktuell gültige Sterne-Zertifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH für das jeweilige Hotel zugrunde liegt (Az. 101 O 3/19).

Ausgangspunkt der rechtlichen Auseinandersetzung waren Darstellungen auf der Suchergebnisseite von www.google.de für Hotelbetriebe in Deutschland mit Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“, obwohl die so dargestellten Betriebe tatsächlich nicht über ein gültige Hotelklassifizierung verfügten. Die Wettbewerbszentrale - eine gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen sowie über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft - hatte dies als irreführend und wettbewerbsverzerrend beanstandet. Im Rahmen des beim Landgericht Berlin anhängigen Rechtsstreits hatte Google laut Wettbewerbszentrale ein Anerkenntnis erklärt, woraufhin das Gericht den Suchmaschinenbetreiber zur Unterlassung dieser unzulässigen Werbedarstellung verurteilte. Damit ist diese juristische Auseinandersetzung abgeschlossen.

Die Ansprüche für Sterne-Hotels der DEHOGA sind laut Presseagentur DPA hoch. Selbst bei einem Stern muss die Unterkunft wenigstens 46 Mindeststandards erfüllen - etwa einen Fernseher auf dem Zimmer anbieten sowie einen Weckdienst. Sauberkeit und das tägliche Bettenmachen sind eine Selbstverständlichkeit auch in der untersten Kategorie der Deutschen Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbands, der die Einstufungen vornimmt.Knapp 8000 Hotels nehmen demnach in Deutschland an dem freiwilligen Bewertungssystem teil. Das sind fast 40 Prozent aller hierzulande registrierten Herbergen. Alle drei Jahre überprüft der Verband, ob sie noch den Ansprüchen ihrer entsprechenden Sterne-Klassifizierung entsprechen. „Als Gast erhalten Sie dadurch eine sichere und transparente Übersicht über die Leistungen und Angebote, die Ihnen ein klassifizierter Beherbergungsbetrieb bietet“, heißt es auf den Seiten der Deutschen Hotelklassifizierung.

Es verwundert daher kaum, dass die Hüter der Sterne empfindlich reagieren, wenn andere das Bewertungssystem kopieren wollen - oder Häuser gar mit Sternen werben, die ihnen offiziell gar nicht zustehen. Das bekam nun auch Google zu spüren. Das Landgericht Berlin verbietet es dem Internetriesen, Unterkünfte bei Suchergebnissen als Sterne-Hotels zu bezeichnen, solange diese nicht offiziell vom Dehoga als solche ausgezeichnet wurden. Nicht zu verwechseln sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen und Rezensionen von Nutzern. Diese bleiben von der Entscheidung des Gerichts unberührt.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort