Stadt will 75 000 Euro wieder haben

Sulzbach · Beim Arbeitsgericht ist die Stadt Sulzbach abgeblitzt. Dieses hat jüngst geurteilt, dass die Verwaltung Schadensermittlungskosten in fünfstelliger Höhe selbst zahlen muss. Und nicht eine ehemalige Mitarbeiterin, die 2012 wegen gewerbsmäßiger Untreue vom Amtsgericht verurteilt worden war.

Der Sulzbacher Stadtrat beschäftigt sich am morgigen Donnerstag in nicht-öffentlicher Sitzung mit der "Einlegung der Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes Saarbrücken". Dabei geht es um einen Fall, der erstmals im Frühjahr 2011 für Schlagzeilen gesorgt hatte. Eine ehemalige Angestellte der Stadt Sulzbach hatte, nach Feststellung des Amtsgerichts Saarbrücken, zwischen 2007 und 2011 in 36 Fällen öffentliches Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet. Doch nicht nur diesen Betrag, sondern auch die Kosten der Revision durch die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) sollte beziehungsweise soll sie erstatten (SZ vom 6. Juli 2012).

Die Frau, die bei der Stadtkasse gearbeitet hatte, wurde vom Amtsgericht wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Sie gestand, 77 000 Euro auf die Seite geschafft zu haben, um private Finanzlöcher zu stopfen. 36 Mal hatte sie laut Gericht zu ihren Gunsten Schecks ausgestellt. Als das herauskam, wurde ihr fristlos gekündigt.

Die Stadt verlangte nicht nur das veruntreute Geld zurück. Auch die Kosten, die PwC für seine Dienste in Rechnung stellte, sollte die Frau erstatten. Dabei geht es um knapp 75 000 Euro. Ihr Verteidiger hielt das für überzogen. Denn der Prüfungsauftrag, so gab er zu bedenken, beinhalte außer der Feststellung des Schadens auch die Erarbeitung von Vorschlägen, wie sich Ähnliches verhindern lasse. Über die Kostenerstattung wurde vor dem Arbeitsgericht gestritten.

Es war im Mai 2011, als die Sache hochkochte. Damals ging die Stadt Sulzbach davon aus, dass besagte Mitarbeiterin rund 120 000 Euro aus der Stadtkasse entnommen hatte. Das Arbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vor wenigen Wochen der Stadt auch einen Anspruch auf Schadensersatz in eben dieser Höhe zugestanden. Das Gericht hat allerdings gleichzeitig die Klage bezüglich der Schadensermittlungskosten in Höhe von rund 75 000 Euro abgewiesen. Die Stadtverwaltung ist zuversichtlich, dass die Anfechtung des Urteils von Erfolg gekrönt sein wird. Deshalb soll Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden, wozu nun der Stadtrat seinen Segen geben muss.

Zur besseren Entscheidungsfindung werden die Stadtverordneten ausführlich unterrichtet über die Berufungsbegründung, die bisher als Entwurf vorliegt. Diese versucht, über weite Strecken den Aufwand der PwC-Wirtschaftsprüfer zu erklären und zu rechtfertigen, und damit auch die Kosten von knapp 75 000 Euro, die am Ende der Stadt als Auftraggeberin in Rechnung gestellt worden sind. Und die sie nun von ihrer ehemaligen Mitarbeiterin wieder haben möchte. Anders ausgedrückt: Es gibt wortreiche Erklärungen, warum die ganze Untersuchung mit mehreren Mann im Rathaus vonnöten war und warum man denkt, nicht anders hätte handeln zu können.

Das Arbeitsgericht vertrat unter anderem die Auffassung, die Stadt Sulzbach sei Gebietskörperschaft und schon von daher verpflichtet, sich an haushaltsrechtliche Vorgaben zu halten und strittige Angelegenheiten zunächst der zuständigen Fachaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Stadt Sulzbach tritt dieser Meinung entgegen, indem sie in ihrer Berufungsbegründung darlegt, dass dies die Einschätzung einer externen Prüfungsgesellschaft mitnichten ausschließen muss. Wie dem auch sei, zunächst müssen die Ratsmitglieder über das weitere Vorgehen entscheiden.

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