Stadt muss Dienstunfall anerkennen

Saarlouis · Ein Gericht hat die Rechte eines Saarbrücker Feuerwehrmanns gestärkt, der sich beim Dienstsport verletzt hatte. Die Stadt wollte keinen Dienstunfall anerkennen, weil der Mann wegen blutverdünnender Medikamente ein persönliches Risiko getragen habe.

Die Verletzung eines Feuerwehrmannes der Stadt Saarbrücken beim Dienstsport wird als Dienstunfall anerkannt - daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Mann blutverdünnende Medikamente nehmen muss und deshalb in bestimmten Situationen verletzungsgefährdet ist. Mit diesem Ergebnis endete jetzt ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis.

Der Fall: Wegen einer Erkrankung muss der Feuerwehrmann nach einer Operation ständig ein Medikament nehmen, das die Blutgerinnung hemmt. Der Mann ist aber weiterhin als voll dienstfähig eingestuft. Auch Einschränkungen mit Blick auf den Erhalt seiner körperlichen Fitness durch Dienstsport gab es zunächst nicht. Bei einem Fußballspiel im Dienst prallte der Feuerwehrmann dann mit einem Kollegen zusammen und erlitt eine Schienbeinprellung mit Komplikationen. Die Stadt als Dienstherrin des Beamten erkannte den Unfall zunächst als Dienstunfall an. Diese Anerkennung widerrief sie aber später unter Hinweis darauf, dass der Betroffene besagtes Medikament nimmt. Dies schaffe ein persönliches Gesundheitsrisiko, unabhängig vom öffentlichen Dienst.

Privates oder dienstliches Risiko?

Deshalb, so die Landeshauptstadt, seien die Komplikationen im Zuge der Schienbeinprellung nicht dem öffentlichen Dienst, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen. Denn so etwas hätte auch beim Fußballspielen in der Freizeit passieren können. Also sei der ursprüngliche Bescheid über die Anerkennung als Dienstunfall zurückzunehmen.

Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Sie wiesen darauf hin, dass ein solcher Bescheid nur zurückgenommen werden darf, wenn er von Anfang an rechtswidrig gewesen sei. Und daran bestünden im konkreten Fall erhebliche Zweifel. Zwar sei es grundsätzlich richtig, wenn die Stadt zwischen persönlichen und dienstlichen Risiken abwäge. Aber dabei sei auch zu sehen, dass für den Erhalt der Dienstfähigkeit des Mannes sowohl die Medikamententherapie als auch der Dienstsport nötig seien. Und wenn ein Dienstherr in einer solchen Situation einen Beamten ohne Einschränkungen als dienstfähig einstufe, dann spreche einiges dafür, dass er auch das Risiko aus dieser Konstellation tragen müsse. Vor diesem Hintergrund, so das Fazit des Gerichts, seien die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Anerkennung als Dienstunfall nicht gegeben. Die Stadt nahm den Widerruf zurück, der Unfall bleibt ein Dienstunfall.

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