Dauerbescheid löst den alljährlichen Steuerbescheid ab

Marpingen. Die Bürger vieler Kommunen erhalten alljährlich einen neuen Steuerbescheid von ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auch in Marpingen wurde bislang so verfahren. Im Zuge einer Optimierung von Verwaltungsabläufen und Dienstleistungen überprüfte und änderte die Marpinger Gemeindeverwaltung allerdings nun diese Vorgehensweise

Marpingen. Die Bürger vieler Kommunen erhalten alljährlich einen neuen Steuerbescheid von ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auch in Marpingen wurde bislang so verfahren.Im Zuge einer Optimierung von Verwaltungsabläufen und Dienstleistungen überprüfte und änderte die Marpinger Gemeindeverwaltung allerdings nun diese Vorgehensweise. Mit Beginn dieses Jahres führte sie als erste Kommune im Landkreis St. Wendel Dauerbescheide ein. Für das Beschreiten des neuen Weges sieht man im Fachbereich Finanzen im Rathaus Marpingen gute Gründe. Schließlich bleibt die Höhe der zu entrichtenden Abgaben, sofern nicht gerade ein Steuererhöhung oder Wertfortschreibung ansteht, in aller Regel für die Betroffenen über einen längeren Zeitraum hin Jahr für Jahr gleich.

Statt eines jährlich zugesandten Steuerbescheides erhielten die Bürger der Gemeinde Marpingen im Februar erstmalig vom Steueramt der Gemeinde einen dauerhaft gültigen Bescheid. Dieser Dauerbescheid, der bei anderen Behörden bereits gängige und bewährte Praxis ist, beinhaltet in Marpingen die Erhebung der Grundsteuern A und B, der Hundesteuer, des Landwirtschaftskammerbeitrags und der Landpacht. Diese Steuer- und Abgabenarten müssen künftig nur noch im Falle von Änderungen neu beschieden werden.

Nicht im Dauerbescheid inbegriffen sind die Kanalgebühren, für die es weiterhin jährliche Bescheide geben wird. Die Bescheide für das laufende Jahr gehen den Bürgern der Gemeinde Marpingen Ende Februar zu. red

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen der Gemeindeverwaltung Marpingen zur Verfügung, Telefon (0 68 53) 91 16 28 oder -27.

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