Für Diensthunde braucht keine Steuer entrichtet werden

Marpingen. Diensthunde sind von der Steuer befreit. Dem hat jetzt der Marpinger Gemeinderat entsprochen und eine Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde beschlossen

Marpingen. Diensthunde sind von der Steuer befreit. Dem hat jetzt der Marpinger Gemeinderat entsprochen und eine Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde beschlossen. Darin heißt es nun im Absatz "Steuerfreiheit wird auf Antrag gewährt für": "Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde der Polizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirtschaft." Dem Beschluss vorausgegangen war ein Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid 2009. Ein Stabsunteroffizier der Bundeswehr, der in der Gemeinde Marpingen wohnt, hatte für seine beiden Hunde reklamiert, es handele sich dabei um Spezialdiensthunde der Bundeswehr, die mit "öffentlichen Mitteln" bezahlt würden. Zudem hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits 2007 zugunsten eines hessischen Grenzschutzbeamten, der einen Diensthund betreute, entschieden. Von dem Besitzer des Hundes, so urteilten die Richter damals, könne keine Steuer verlangt werden, weil er einer Dienstpflicht nachkäme. ru

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