Sl-0303.arztwechsel.nic Anspruch auf Kopie der Krankenakte beim Arztwechsel

Was ist bei einem Wechsel des Hausarztes zu beachten: was muss, was sollte man dem neuen Arzt mitteilen?Rolshoven: Eine Verpflichtung gibt es überhaupt nicht. Was man mitteilen sollte, sind für die Behandlung wichtige Informationen zum Beispiel über Allergien, ernsthafte Vorerkrankungen und ähnliches

Was ist bei einem Wechsel des Hausarztes zu beachten: was muss, was sollte man dem neuen Arzt mitteilen?Rolshoven: Eine Verpflichtung gibt es überhaupt nicht. Was man mitteilen sollte, sind für die Behandlung wichtige Informationen zum Beispiel über Allergien, ernsthafte Vorerkrankungen und ähnliches.Kann der neue Arzt denn problemlos die Krankenakte des bisherigen Arztes anfordern und einsehen?Rolshoven: Das ist völlig problemlos möglich. Der Patient hat zwar kein Anrecht auf die Originale der Dokumente, aber es werden Kopien angefertigt, die dem Patienten ausgehändigt werden. Die Krankenakte enthält alle Befunde, etwa von Röntgenbildern, Laboruntersuchungen, EKGs, also allen technischen Leistungen sowie Dokumente wie Entlassungsbriefe nach einem Krankenhausaufenthalt.Ist die Einsicht in die bisherige Krankenakte also nicht obligatorisch?Rolshoven: Die Einsicht ist nicht obligatorisch, manchmal ist es sinnvoll, sie einzusehen. Der Patient hat einen Anspruch auf sämtliche Unterlagen in Kopie, allerdings sind nicht alle relevant, zum Beispiel der Krankenschein von vor fünf Jahren. Wir achten schon darauf, nicht noch mehr Papierberge zu produzieren.

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