Gericht verbot Mutter Kontakt zu ihrem Kind

Saarbrücken. Einer Mutter kann nach einer Scheidung der Kontakt zu ihrem Kind zeitlich befristet verboten werden. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss entschieden

Saarbrücken. Einer Mutter kann nach einer Scheidung der Kontakt zu ihrem Kind zeitlich befristet verboten werden. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss entschieden. Wenn das Kind wegen des ständigen Streits der Eltern einem hohen psychischen Druck ausgesetzt sei, dürfe der Kontakt auf den Elternteil beschränkt werden, bei dem das Kind lebe.Das OLG wies mit seinem grundlegenden Beschluss die Beschwerde einer Mutter gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Neunkirchen zurück. Die Mutter hatte sich dagegen gewandt, dass ihr das Amtsgericht den Kontakt zu ihrem inzwischen zwölfjährigen Sohn für zunächst ein Jahr untersagt hatte. Der Vater sollte die Mutter regelmäßig über den Entwicklungsstand des Kindes informieren. Anlass waren ständige Auseinandersetzungen der Eltern, von denen das Gericht fürchtete, dass sie den Jungen zu sehr belasteten.

Das OLG schloss sich dieser Einschätzung an. Zwar sei das Elternrecht auch nach einer Scheidung durch die Verfassung besonders geschützt. Gleichwohl sei es nicht unverhältnismäßig, wenn das Recht eines Elternteils bei Spannungen zugunsten des Kindeswohls zurücktreten müsse. Allerdings müsse das Familiengericht in solchen Fällen in regelmäßigen Abständen prüfen, ob das Kontaktverbot noch angemessen sei. dpa

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