Völlig besoffen: Autofahrer kann weder stehen noch reden

St. Wendel. Gleich zwei Mal an einem Tag hat die St. Wendeler Polizei Autofahrer erwischt, die völlig besoffen unterwegs waren. Die beiden Männer hatten dermaßen viel in sich hineingeschüttet, dass sie nicht einmal mehr in der Lage waren, für den Alkoholtest ins Röhrchen zu pusten

St. Wendel. Gleich zwei Mal an einem Tag hat die St. Wendeler Polizei Autofahrer erwischt, die völlig besoffen unterwegs waren. Die beiden Männer hatten dermaßen viel in sich hineingeschüttet, dass sie nicht einmal mehr in der Lage waren, für den Alkoholtest ins Röhrchen zu pusten. Folgende Fälle vom Montag schildert ein Beamter: - Gegen 14 Uhr traut eine Fahrerin (31) ihren Augen nicht, als sie auf der L 134 von Bliesen nach St. Wendel unterwegs ist: Am Walesweiler Hof nimmt ihr der Fahrer eines gelben Renault-Mégane die Vorfahrt. Die Frau tritt aufs Bremspedal und kann damit gerade noch so einen Unfall verhindern.Sie fährt jetzt hinter dem Verkehrsrowdy hinterher, der in Schlangenlinien seine Bahnen zieht. Plötzlich kommt der Mégane vor ihr vom Weg ab und nietet drei Leitpfosten um. Unbekümmert setzt der Fahrer jetzt auf der B 41 seine Fahrt fort, weiterhin in Slalomstil. Unberührt lässt den Fahrer zudem die Tatsache, dass mittlerweile ein Reifen seines Wagens platt ist, er nur noch auf der Felge rollt.

Nahe dem Wertstoffhof endet die Fahrt. Die Polizei findet den Mann, der regungslos vorm Pkw liegt. Der 34-jährige St. Wendeler ist so betrunken, dass er weder stehen noch reden kann. - Um 17.40 Uhr dann der nächste Zwischenfall. Dieses Mal fällt einem Beamten ein 59 Jahre alter St. Wendeler auf, der ebenfalls viel zu tief ins Glas geschaut hat. Am Mc-Donald's-Kreisel in Richtung Stadtmitte fährt der Polizist mit seinem Privatauto hinter dem VW-Golf her, der höchstens Tempo 20 drauf hat. Polizisten eines alarmierten Streifenwagens stoppen den Schleicher wenig später. Zwischen den Sitzen finden die Ermittler eine halb leere Schnapspulle. Auch in diesem Fall hat es keinen Zweck, den Mann zum Alkoholtest vor Ort zu bewegen. Wie beim Vorgänger muss eine Blutprobe her, dessen Ergebnis der Polizei nicht bekannt ist.

Beide Verkehrssünder sind ihren Führerschein los. hgn

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