Vater von „Ebay-Baby“ darf Kind nur noch unter Aufsicht sehen

Duisburg · Ein Mann, der seine wenige Wochen alte Tochter namens Maria in einer Ebay-Kleinanzeige online angeboten hat, darf vorerst nur noch unter Aufsicht Kontakt zu dem Baby haben. Das hat das Duisburger Amtsgericht gestern entschieden. Die Mutter soll mit dem Kind ohne den Vater in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Wie das Gericht mitteilte, soll ein unbeaufsichtigter Kontakt des Vaters zum Kind ausgeschlossen werden. Dazu habe das Familiengericht entsprechende Maßnahmen getroffen. Der Vater hatte zugegeben, die Verkaufsanzeige geschaltet zu haben.

Das Mädchen war vor zwei Wochen für 5000 Euro auf der Handelsplattform Ebay-Kleinanzeigen angeboten worden. Das Duisburger Jugendamt schritt ein und übergab das Baby an eine Pflegefamilie. Der Vater gab an, das Ganze sei nur ein Scherz gewesen. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.

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