Bürger-Beschwerden an Land und Bund

Bous. Weil Roland Wiesdorf aus Bous findet, dass eine Änderung des Tierschutzgesetzes nötig ist, hat er sich persönlich an den Deutschen Bundestag gewandt. In einer Petition forderte er eine Kastrationspflicht für Katzen. Eine solche Eingabe bei Bund oder Land kann jeder Bürger vornehmen, der eine Anregung oder Beschwerde an staatliche Stellen äußern will

Bous. Weil Roland Wiesdorf aus Bous findet, dass eine Änderung des Tierschutzgesetzes nötig ist, hat er sich persönlich an den Deutschen Bundestag gewandt. In einer Petition forderte er eine Kastrationspflicht für Katzen. Eine solche Eingabe bei Bund oder Land kann jeder Bürger vornehmen, der eine Anregung oder Beschwerde an staatliche Stellen äußern will. Das Petitionsrecht ist in der deutschen Verfassung verankert.Als "überzeugter Demokrat" habe er von diesem Recht schon mehrfach Gebrauch gemacht, sagt Wiesdorf: "Es reicht nicht, sich am Stammtisch zu ärgern oder alle paar Jahre zu wählen. Jeder sollte sich an den Gesetzgeber wenden, wenn er eine Anregung hat." Auch wenn der Petition am Ende - wie in seinem Fall - nicht stattgegeben werde.In einer schriftlichen Petition (von lat. Gesuch) sollten Bürger ihr Anliegen möglichst präzise fassen. Adressiert wird die Post je nach Zuständigkeit an Bund oder Land.Rund 15 000 Eingaben erreichen den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages pro Jahr. Nach der Bestätigung des Einganges erbittet der zuständige Ausschuss-Dienst eine Stellungnahme desjenigen Bundes-Ressorts, das die Petition betrifft. Wenn das Anliegen des Petenten nicht "auf Arbeitsebene" im Ministerium erledigt werden kann, berät der Ausschuss. Über den Ausgang der parlamentarischen Entscheidung (oder über bereits bestehende Entscheidungen) wird jeder Petent nach einer Frist von bis zu einem halben Jahr benachrichtigt.Nach Auskunft des Petitionsausschuss-Dienstes ist eine Petition auf Bundesebene im ersten Anlauf in rund zehn Prozent der Fälle ist erfolgreich, wird also vom Ausschuss unterstützt und an die Regierung weitergeleitet - mit der Bitte, "Abhilfe zu schaffen".Auf Landesebene werde etwa 15 Prozent der Eingaben stattgegeben, schätzt Reinhard Schwickert. Der Angestellte des Saarländischen Landtags bearbeitet jährlich rund 200 Gesuche an den Petitionsausschuss des Landes: "Nicht zuständig sind wir bei privatrechtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wenn aber eine Zuständigkeit des Landes gegeben ist, wird das zuständige Ministerium, um das es geht, angeschrieben." Über die Stellungnahme der Behörde (gegebenenfalls nach einem Ortstermin) berät dann der Petitionsausschuss. Wenn er der Petition nicht zustimme, werde keine Zuständigkeit oder kein Handlungsbedarf gesehen, sagt Reinhard Schwickert. Wenn der Ausschuss dem Petenten stattgebe (der nach etwa drei Monaten einen Bescheid über den Abschluss des Verfahrens erhält), bemühe sich die Landesregierung um eine Umsetzung des Anliegens.

Auf einen BlickPetitionenan den Deutschen Bundestag können zum Beispiel online eingegeben werden, unter epetitionen.bundestag.de. Petitionen an den Landtag des Saarlandes können ebenfalls online, schriftlich und persönlich abgegeben werden: www.landtag.saar.de (unter der Rubrik Aufbau/ Organisation -> Petitionsrecht). kes

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort