Disziplinarverfahren gegen Lorig Später Triumph für Völklinger Linke?

Völklingen · Vor gut zwei Jahren hat die Linken-Fraktion im Völklinger Stadtrat Innenminister Bouillon (CDU) aufgefordert, ein Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Lorig (CDU) einzuleiten. Jetzt ist es im Gange.

 Es war einmal: Drei Christdemokraten halten beim Völklinger Rosenmontagszug 2008 fröhlich Vorschau aufs Fischzucht-Projekt. Strahlend auf dem Karnevalswagen: Oberbürgermeister Klaus Lorig (Mitte) und Jochen Dahm (rechts), der erst einige Monate später aus dem Bürgermeister-Amt in den Chefsessel der Stadtwerke wechselte. Links der damalige Völklinger Ortsvorsteher Herbert Scheib. Archivfoto: Becker & Bredel

Es war einmal: Drei Christdemokraten halten beim Völklinger Rosenmontagszug 2008 fröhlich Vorschau aufs Fischzucht-Projekt. Strahlend auf dem Karnevalswagen: Oberbürgermeister Klaus Lorig (Mitte) und Jochen Dahm (rechts), der erst einige Monate später aus dem Bürgermeister-Amt in den Chefsessel der Stadtwerke wechselte. Links der damalige Völklinger Ortsvorsteher Herbert Scheib. Archivfoto: Becker & Bredel

Die Mühlen der saarländischen Kommunalaufsicht mahlen langsam. Wo die Landes-Aufseher zu prüfen haben, tun sie das gründlich, ohne Eile. Aber nach knapp 26 Prüf-Monaten kamen sie am 4. April 2017 zum Ergebnis, dass es nun doch Zeit sei zum Handeln: Sie haben ein Disziplinarverfahren eröffnet gegen Völklingens Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU).

Den Anstoß dazu gab die Linken-Fraktion im Völklinger Stadtrat. Am 10. Februar 2015, als Meeresfischzucht-Desaster und Stadtwerke-Krise noch auf dem Höhepunkt waren, forderte sie in einem Brief, Innenminister Klaus Bouillon möge "unverzüglich" ein Disziplinarverfahren gegen Lorig einleiten mit dem Ziel, "diesen aus seinem Wahlbeamtenverhältnis zu entfernen". Lorig, so heißt es im Linken-Brief, habe "durch schwere Dienstvergehen jegliches Vertrauen endgültig verloren". Und durch sein Tun und Lassen als Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke seien "der Mittelstadt Völklingen sowie deren Stadtwerken massive finanzielle Schäden entstanden". Der Vorwurf: Lorig habe weit früher als Stadt- und Aufsichtsrat von den "katastrophalen Zuständen" bei den Stadtwerken gewusst, sei aber untätig geblieben.

Die Kommunalaufsicht prüfte. Ließ Lorig Stellung nehmen. Prüfte weiter. Im Februar 2016, ein Jahr nach dem Linken-Brief, erklärte Ministeriumssprecherin Katrin Thomas auf SZ-Nachfrage, die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, man habe die Stadt um weitere Akten gebeten. Inzwischen, gut zwei Jahre nach dem Linken-Brief, läuft das Disziplinarverfahren. Jedoch, so Thomas, sei es derzeit "ausgesetzt wegen zivilrechtlicher Verfahren, die anhängig sind".

Lorig bestätigt bei einem Besuch in der SZ-Redaktion, dass es ein Disziplinarverfahren gegen ihn gibt. Was ihm da vorgeworfen wird? Ach, das wisse er im Moment gar nicht genau, sagt er ein bisschen wegwerfend. Ja, das Verfahren ruhe mit Blick auf Zivilprozesse. Die aber würden nicht gegen ihn geführt, sondern gegen - oder von - ehemaligen Stadtwerke-Chefs. Lorig nennt die Verfahren, die Jochen Dahm und Ralf Schmitt, früher Geschäftsführer beziehungsweise Prokurist der Stadtwerke, gegen ihre Kündigungen angestrengt haben. Und die Schadenersatzklagen der Stadtwerke gegen Dahm, Schmitt und dessen Prokuristen-Kollegen Heribert Henner. Im Prozess um Dahms Kündigung, sagt Lorig, habe das Saarbrücker Landgericht für Anfang Juli ein Urteil angekündigt. Die Beweisaufnahme sei abgeschlossen. Dabei, so ließ das Gericht verlauten, hat auch eine Rolle gespielt, wie Lorig als Stadtwerke-Gesellschafter und -Aufsichtsratsvorsitzender agierte.

Das Ministerium teilte am Dienstag auf Anfrage mit, man werde das Disziplinarverfahren "nach rechtskräftigem Abschluss der zivilrechtlichen Verfahren" fortsetzen; ein Zeitpunkt dafür sei aber nicht absehbar. Lorigs Rücktritts-Ankündigung - juristisch korrekt: sein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand - berühre das Disziplinarverfahren nicht, sei auch kein Grund, dieses einzustellen: "Wird ein gewichtiges Dienstvergehen festgestellt, kann einem Ruhestandsbeamten das Ruhegehalt gekürzt oder aberkannt werden."

So könnte die Linken-Fraktion im Völklinger Stadtrat womöglich noch einen späten Triumph feiern. Vielleicht. Irgendwann.

Zum Thema:

Für einen Rathauschef, der vom Gericht seines Amtes enthoben wird, sind die Folgen die gleichen wie für einen, der zurücktritt, heißt es auf SZ-Nachfrage aus dem Innenministerium: Der (Ober-)Bürgermeister verliert seinen Anspruch auf Besoldung und Versorgung. Er wird für die Zeit seiner Rathaus-Tätigkeit nachversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, was gravierende finanzielle Nachteile mit sich bringt. Im Fall der Amtsenthebung erhält der Entlassene sechs Monate lang als "Unterhaltsbeitrag" die Hälfte seiner vorherigen Dienstbezüge - beim Rücktritt nicht. Klaus Lorig hat Spekulationen zurückgewiesen, er habe mit seinem Rückzug gewartet, bis die neue saarländische Regierung vorzeitig scheidende Bürgermeister finanziell besserstelle als zuvor. Die jetzt geplante Änderung - analog zur Regelung für zurücktretende Staatssekretäre - werde vom Städte- und Gemeindetag seit der Katastrophe bei der Duisburger Love Parade 2010 diskutiert, sie sei sie keine "Lex Lorig".

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