Schulwahl oder Schulqual? Lehrer regt Verbesserungen beim Losverfahren an

Völklingen · Von Bernhard Geber

Neulich hat es am Warndtgymnasium in Geislautern gerumpelt. 100 Kinder waren dort angemeldet, aber es war nur Platz für 87 Kinder da. Das Bildungsministerium wollte keine vierte Eingangsklasse genehmigen, und so musste nach einem festgelegten Verfahren gelost werden. Bei dieser Prozedur blieben 13 Kinder enttäuscht vor der Tür (die SZ berichtete).

Jörn Buchholz aus Lauterbach, der auch für die CDU im Stadtrat sitzt, hat den Vorgang als Vater und als Lehrer am Warndtgymnasium miterlebt. Buchholz hat nun an Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) einen Brief geschrieben mit der Bitte, die entsprechende Verordnung zu überarbeiten.

Buchholz schreibt hier, Losverfahren seien schmerzhaft für Schule, Eltern und Kinder, aber gleichwohl unter bestimmten Umständen unumgänglich. Sie müssten aber auch gerecht sein. So dürften Gemeinschaftsschulen vorrangig Schüler aufnehmen, die innerhalb des Gebietes ihrer Sitzgemeinde ihren Wohnsitz hätten. Dieses Recht bleibe Gymnasien vorenthalten. Es sei Eltern, die einem Losverfahren bezüglich ihrer Kinder ausgesetzt seien, nicht zu vermitteln, dass Kindern aus der Gemeinde der Zugang verwehrt werden müsse, während zum Beispiel ein Kind aus Frankreich,  das einen Härtefall im Sinne der Verordnung nachweisen könne, einen Platz erhalte.

Weiter solle in die Verordnung aufgenommen werden, dass eine Empfehlung seitens der Grundschule ein „Härtefall“ im positiven Sinne sei. Eine solche Empfehlung sei nicht mehr bindend, aber durchaus ein Ausdruck vom Fleiß des betreffenden  Kindes. Da Fleiß eine Grundvoraussetzung für das Erreichen von Bildungszielen sei, solle die Empfehlung in dieser Weise aufgewertet werden, so Buchholz.

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