Windräder weiter weg von den Häusern?

Regionalverband · Im Regionalverband müssen Windräder mindestens 650 Meter von der Bebauung entfernt sein.

800 Meter Entfernung wären auch zulässig, ohne dass man daraus den Vorwurf einer "Verhinderungsplanung" ableiten könnte, heißt es in einem neuen Rechtsgutachten. Möglicherweise ändert sich also der "Vorsorgeabstand". Dann wären im Regionalverband nur noch maximal 20 statt 47 Anlagen genehmigungsfähig. Vertreter der zehn Kommunen sprechen an diesem Freitag im Kooperationsrat über die Sache.

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