Leser-Reporter klagt über Abzocke bei Spielkonsolen-Turnier

Lebach · Für ein Fußball-Turnier am Computer zahlte Andreas Hoffmann die Anmeldegebühr von 25 Euro. Der Organisator sagte die Veranstaltung ab, überwies das Geld aber nicht zurück. Hoffmann wittert eine Betrüger-Masche.

Im April wollte Andreas Hoffmann aus Lebach an der Saarlandmeisterschaft des Fußball-Computerspiels "Fifa 14" teilnehmen. Um seine Anmeldung für das "Play Station 3"-Spielkonsolen-Turnier in Saarbrücken zu bestätigen, habe er 25 Euro an den Organisator überweisen müssen, sagt der SZ-Leser-Reporter. Dieser Aufforderung seien auch zirka weitere 40 Leute aus seiner Bekanntschaft nachgekommen. Aber zwei Wochen vorher sei das Turnier dann zunächst verschoben und dann ganz abgesagt worden, erklärt Hoffmann.

Obwohl der Veranstalter ihnen versichert habe, die 25 Euro direkt zurück zu überweisen, würden die Teilnehmer noch immer auf ihr Geld warten. "Er verweigert mittlerweile die Überweisung und sagt nur noch, man solle es persönlich abholen", berichtet der SZ-Leser. Doch das würden wohl viele Teilnehmer aus dem gesamten Saarland nicht tun, weil sie für den Betrag keine langen Anfahrten in Kauf nehmen wollen, überlegt er. Hoffmann geht davon aus, dass das die Masche des Organisators sei, "seine Kohle zu machen" und dessen einziges Ziel wohl Profit wäre. "Wir wissen alle nicht, wie wir uns dagegen wehren können", sagt der SZ-Leser. Bei seinen Recherchen ist Hoffmann auf einen SZ-Leser-Reporter-Fall vom März 2012 gestoßen, indem der jetzige Organisator des Spiels wegen einer falschen Matratzen-Lieferung in der Kritik gestanden habe. Für den Spielkonsolen-Fan seien die aktuellen Vorkommnisse nun ein weiterer Versuch des Geschäftsmannes, "Leute über den Tisch zu ziehen".

Für Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale Saarland ist es unstrittig, dass die Betroffenen Anspruch auf Erstattung ihrer Teilnahmegebühr haben. In diesem Fall seien die Regelungen anzuwenden, die für den Widerruf von Kaufverträgen gelten: "Der Kaufpreis muss in der Form erstattet werden, wie er bezahlt wurde", so die Beraterin. Die Verbraucher sollten deshalb einen Brief aufsetzen, in dem sie den Organisator wissen lassen, dass sie ihre Erstattungsansprüche geltend machen und ihm eine angemessene Frist zur Überweisung des Geldes setzen. Zudem empfiehlt Schmieder dem SZ-Leser, sich mit anderen Betroffenen zusammenzutun. Diese könnten sich in der Angelegenheit auch gerne an die Verbraucherzentrale wenden. Wenn das alles nicht hilft, rät die Beraterin zu einer Strafanzeige.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Andreas Hoffmann aus Lebach . Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie unser Onlineformular: www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter .

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