Künstler Karle soll Geldstrafe zahlen wegen Liegestützen auf Altar

Saarbrücken · Weil er im Januar 27 Liegestütze auf dem Altar der Saarbrücker Basilika St. Johann gemacht hat, soll der Saarbrücker Künstler Alexander Karle 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Diesen Antrag hat die Staatsanwaltschaft gestern beim Amtsgericht Saarbrücken gestellt. Der 38-Jährige hatte seine Turnübung auf Video aufgezeichnet.

 Karle auf dem Altar. Foto: Karle

Karle auf dem Altar. Foto: Karle

Foto: Karle

Er stehe zu seinem Video, teilte Karle gestern auf Anfrage mit.

Bereits im Februar, als das Video veröffentlicht wurde, versicherte er, dass er keine religiösen Gefühle verletzen, sondern "der Frage zwischen dem Zusammenhang von Religion und Leistungsdruck nachgehen" wollte. Liegestütze seien ein Symbol für Leistungsdruck , der Altar stehe für die Religion, die mitverantwortlich für den Leistungsdruck sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft Karle dagegen vor, einen "geweihten Gegenstand wissentlich und willentlich zweckentfremdet zu haben". Sie spricht von einer "grob ungehörigen, eine rohe Gesinnung aufweisenden Handlung". Ob Karle wirklich zahlen muss, entscheidet das Gericht. Basilika-Pfarrer Eugen Vogt sieht im Antrag der Staatsanwaltschaft allerdings schon jetzt "ein Signal dafür, dass so etwas nicht folgenlos bleibt".

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