Urteil um Altar-Liegestützen Videodreh in Saarbrücker Basilika: Richter erklärt Künstler wegen Hausfriedensbruch schuldig

Er wollte einen Freispruch für seine Kunstperformance, die er auf Film gebannt hat. Nun aber ist Alexander Karle zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

 Stein des juristischen Anstoßes: Liegestützen auf dem Altar in der Saarbrücker Basilika St. Johann (Repro).

Stein des juristischen Anstoßes: Liegestützen auf dem Altar in der Saarbrücker Basilika St. Johann (Repro).

Foto: SZ/hgn

Teilerfolg für die Kunst: Von beschimpfendem Unfug oder Störung der Religionsfreiheit bei den knapp 30 Liegestützen auf dem Altar der Saarbrücker Basilika St. Johann war Montagvormittag am Saarbrücker Landgericht im Urteil keine Rede mehr. Am Ende des Berufungsprozesses blieb nur noch der Hausfriedensbruch übrig. Deswegen verurteilte der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel den Künstler Alexander Karle zu einen Geldstrafe auf Bewährung. Das heißt: Wenn er sich während der kommenden zwei Jahre nichts zu schulden kommen lässt, muss er keine 500 Euro Strafe zahlen. Unberührt davon bleibt aber die Bewährunsgauflage: Weitere 500 Euro muss er auf alle Fälle an die Caritas-Jugendeinrichtung Margarethenstift bezahlen. Und das binnen sechs Monaten.

Liegestützen auf dem Altar

Grund für den Prozess: Im Januar hatte das Amtsgericht den heute 38-Jährigen zu 700 Euro Gelstrafe verurteilt. Es hielt den Saarbrücker nicht nur des Hausfriedensbruchs überführt, als er im Januar 2016 eine Absperrkordel zum Altarraum überschritten und dann auf dem steinernen Tisch vor laufender Kamera Liegestützen absolvierte und den Film publikumswirksam sowohl in zwei Schaufenstern der Saarbrücker City präsentierte. Damit habe er auch die Religionsfreiheit gestört. Gegen diesen Schuldspruch ging Karle in Berufung. Zumindest vom zweiten Vorwurf sprachen ihn die Richter am Landgericht nun frei. Gegen den Antrag der Staatsanwältin: Sie wollte das ursprüngliche Urteil bestätigt haben. Karles Verteidiger Robin Sircar hatte gänzlich Freispruch gefordert.

Anklägerin behält sich weitere Scritte vor

Während der Verurteilte ankündigte, es nun darauf beruhen zu lassen und keine Revision gegen das neuerliche Urteil anzustreben, hielt sich die Anklagevertretung weitere juristische Schritte offen.

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