Justiz Streit um Liegestütze auf dem Altar kommt vor das Oberlandesgericht

Saarbrücken · Der Prozess um eine Liegestütz-Performance des Künstlers Alexander Karle auf einem Kirchenaltar kommt vor das saarländische Oberlandesgericht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts in Saarbrücken am gestrigen Montag mitteilte, legten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. Dieses hatte den Künstler im Juli zwar von dem Vorwurf der Störung der Religionsausübung freigesprochen, ihn aber wegen Hausfriedensbruchs verwarnt (wir berichteten). Es hob damit ein Urteil des Amtsgerichts gegen den Videokünstler auf, der für diese Aktion zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden war. Anders als die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht betrachtete die Kammer die Aktion als Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit und nicht als „beschimpfenden Unfug“.

 Alexander Karle machte für sein Kunstprojekt „Pressure to Perform“ Liegestütze auf dem Altar der Basilika St. Johann.

Alexander Karle machte für sein Kunstprojekt „Pressure to Perform“ Liegestütze auf dem Altar der Basilika St. Johann.

Foto: dpa/Alexander Karle

 Der Künstler war im Januar vergangenen Jahres über eine Kordel in den Altarraum der katholischen Basilika St. Johann in Saarbrücken gestiegen. Er machte auf dem Altar 28 Liegestütze und veröffentlichte einen Film davon im Internet. Daraufhin wurde er vom Pastor des Gotteshauses angezeigt. Karle wollte mit seiner Videoarbeit mit dem Titel „Pressure to Perform“ („Leistungsdruck“) nach eigenen Angaben zeigen, „wie widersprüchlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist“.

 Die Gründe für die Revisionsanträge nannte das Landgericht gestern nicht. Nach Angaben der Sprecherin entscheidet das Oberlandesgericht voraussichtlich nicht in einer Hauptverhandlung über den Fall.

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