Finanzgericht erlaubt Weitergabe von Namen der Steuer-CD

Saarbrücken · Das Finanzministerium darf dem Landtags-Finanzausschuss eine Liste möglicher Steuersünder vorlegen, deren Namen auf einer Steuer-CD stehen. Das Finanzgericht des Saarlandes wies mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen zurück. Das öffentliche Interesse an einer Datenweitergabe überwiege das individuelle Interesse an der Geheimhaltung, so das Gericht. Dies gelte insbesondere, weil sich die Mitglieder des Ausschusses zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet hätten. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Laut Ministerium sind noch weitere Klagen gegen den Landtag anhängig. Nach einem rechtskräftigen Abschluss der Verfahren werde die Namensliste an den Landtag weitergegeben.

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