Verwaltungsrichter: Für Klagen zu Steuer-CD nicht zuständig

Saarbrücken/Saarlouis · . Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis hat gestern insgesamt sechs Klagen und Eilverfahren gegen den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages an das Finanzgericht verwiesen. Der Ausschuss hat vom Finanzministerium Auskunft in der vom Rechnungshof aufgedeckten Affäre um Schlamperei und Unregelmäßigkeiten bei der Steuerfahndung verlangt.

Hintergrund ist, dass Daten einer angekauften Steuer-CD teilweise über Jahre hinweg nicht bearbeitet wurden. Konkret wollten die Abgeordneten wissen, wer zum Kreis der mutmaßlichen Steuersünder gehört, um welche Beträge es geht und wer von der Schlamperei bei den Fahndern profitiert hat.

Sechs Betroffene wollen offenbar verhindern, dass die Auskünfte erteilt werden und klagten vor dem Verwaltungsgericht. Diese Richter erklärten sich jetzt aber für nicht zuständig. Demnach richten sich die Klagen gegen Auskunft aus Akten des Fiskus. Der Streit betreffe die Anwendung abgaberechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden. Dies falle in die Kompetenz des Finanzgerichtes.

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