Saar-Verwaltungsgericht prüft, ob Landtag Steuer-CD einsehen darf

Saarbrücken · Die Frage, ob das saarländische Finanzministerium dem Landtag Datensätze einer aus der Schweiz angekauften Steuer-CD vorlegen darf, beschäftigt nun die Richter des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis.

Dort ging gestern eine Klage gegen den Finanzausschuss des Landtages ein, wie das Gericht mitteilte. Insgesamt geht es um 86 Fälle, in denen es durch die verzögerte Bearbeitung zu Steuerverlusten kam oder in denen Selbstanzeigen erst nach Lieferung der Steuer-CD eingingen.

Mit der Klage soll den Abgeordneten untersagt werden, vom Finanzministerium die Offenlegung dieser persönlichen Daten zu verlangen. Der Landtag hatte zuvor bereits die Forderung fallen gelassen, alle 356 Datensätze der CD einzusehen - also auch Daten von Steuerzahlern, die ihre in der Schweiz erzielten Einkünfte ordnungsgemäß beim Finanzamt angegeben haben.

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