Bewährung für Elektromeister

Saarbrücken · Im zweiten Korruptionsprozess um das Landesamt für Zentrale Dienste hat das Landgericht einen Firmenchef zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Ex-Sachbearbeiter muss dreieinhalb Jahre hinter Gitter.

 Ein Sachbearbeiter beim Landesamt für Zentrale Dienste wurde kräftig geschmiert. Archivfoto: Becker & Bredel

Ein Sachbearbeiter beim Landesamt für Zentrale Dienste wurde kräftig geschmiert. Archivfoto: Becker & Bredel

. Der seit Monaten wegen Korruption inhaftierte Ex-Sachbearbeiter S. (54) reichte gestern seinem "Freund", der ihm in der Vergangenheit oft tatkräftig mit Wohltaten unter die Arme gegriffen hatte, vor der Wirtschaftsstrafkammer die Hand. Sein mitangeklagter Ex-Auftragnehmer, der 45 Jahre alte Chef einer Elektrofirma aus einem Saarbrücker Stadtteil, schlug ein und grüßte seinen Ex-Kumpel kurz und knapp.

Wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, beides Korruptionsdelikte, in 309 Fällen fiel knapp zwei Stunden später das Urteil. Der Elektromeister erhielt eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und muss 15 000 Euro Geldauflage an die Staatskasse zahlen. Der inhaftierte ehemalige Staatsbedienstete muss jetzt für insgesamt dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die bereits wegen Bestechlichkeit verhängte Haftstrafe gegen ihn von drei Jahren wurde um sechs Monate erhöht. Die Vorsitzende Richterin Christiane Schmitt sprach von "Klimapflege".

Der medienscheue Elektromeister verteilte großzügig Zuwendungen an den Mann vom Amt, um sich dessen "generelles Wohlwollen" zu sichern. Luxus-Küchengeräte, Elektroarbeiten am Heusweiler Eigenheim des Regierungsangestellten, Handys für insgesamt mehr als 10 000 Euro sowie Benzin- und Wagenpflege für rund 25 000 Euro gingen auf Firmenkosten. Sogar der Sohn des Sachbearbeiters durfte sein Auto auf Kosten des Unternehmens betanken.

Dem spendablen Firmenchef steht noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ins Haus. Auch hier ist eine Haftstrafe denkbar. Möglicherweise kam seine Selbstanzeige zu spät. Der Elektromeister hat angeblich die Zuwendungen an den Mann vom Amt als Betriebsausgaben seiner Firma geltend gemacht. Eine Ermittlerin der Kripo, die als Zeugin gehört wurde, berichtete zudem, dass der Ex-LZD-Sachbearbeiter ihm private Restaurant-Rechnungen weiterreichte, um diese bei der Steuer geltend zu machen.

Beide Angeklagten zeigten vor dem Landgericht Reue. Der Firmenchef entschuldigte sich in seinem "letzten Wort" vor der Urteilsberatung: "Ich schäme mich für diese Taten. Das waren die größten Fehler meines Lebens." Seinen guten Namen und das Image seiner Firma sieht er stark ramponiert.

Der im Wittlicher Gefängniskrankenhaus untergebrachte Ex-Sachbearbeiter erklärte: "Ich bereue die Taten zutiefst." Seine Kinder hätten ihr Zuhause verloren. Freundschaften seien kaputt gegangen oder schwer beschädigt. Sein Haus steht vor der Versteigerung.

Der Ex-Amtsmitarbeiter hatte den Fall gegen den Elektromeister mit seinem Geständnis erst ins Rollen gebracht. Der Firmenchef räumte anschließend die Vorwürfe der Anklage weitgehend ein. Dies schlug sich letztlich im Strafmaß bei beiden nieder.

Staatsanwalt Andreas Gräf hatte in seinem Plädoyer eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Elektriker samt 50 000 Euro Geldbuße gefordert und für den Angeklagten S. eine neue Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren. Verteidiger Joachim Giring plädierte für den inhaftierten Angeklagten auf insgesamt drei Jahre und drei Monate. Sein Kollege Walter Klein forderte für den Unternehmer eine Bewährungsstrafe von "nicht über einem Jahr". Er kündigte Revision an.

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