Brandstiftung nach Suizid-Versuch – Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Saarbrücken · Das Landgericht in Saarbrücken hat einen 53-Jähriger der gefährlichen Körperverletzung und schweren Brandstiftung schuldig befunden. Er wurde zu eine Bewährungsstrafe mit Therapieauflagen verurteilt.Der Mann hatte nach einem Suizid-Versuch das Haus angezündet.

Zuvor hatte er seine Partnerin im Streit bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Als er nach einer Anzeige am folgenden Tag von Polizisten angesprochen wurde, beschwichtigte er sie. Als er allein war, betrank er sich und schnitt sich im Bad die Pulsadern auf. Danach tränkte er Teppiche mit dem Rest des Alkohols und legte Feuer. Für den Gebäudeschaden musste die Feuerversicherung über 80 000 Euro aufbringen.

Das Landgericht billigte dem Angeklagten in seinem Urteil verminderte Schuldfähigkeit zu und verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft bei gleichzeitiger Einweisung in die geschlossene Psychiatrie. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er bekam einen Bewährungshelfer und muss regelmäßig nachweisen, dass er sich ambulant psychotherapeutisch behandeln lässt.

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