Bei Windkraftanlagen viele Fragen offen

Heusweiler · Das Oberverwaltungsgericht hat den Heusweiler Ratsbeschluss zum geplanten Windpark Fröhn bestättigt, der Bürgermeister freut sich. Jetzt will die Politik an den „Feineinstellungen“ während der Bauleitplanungen drehen.

Über den juristische Erfolg der Gemeinde Heusweiler gegen die RAG Wind-Montan freuen sich Bürgermeister Thomas Redelberger und Vertreter von Ratsfraktionen. Der Hintergrund: Die Gemeinde Heusweiler beharrte letztlich auf einen Bebauungsplan für den kleinen Teil des geplanten Windparks Fröhn, der auf Heusweiler Bann liegt. Der einstimmige Ratsbeschluss, den Bebauungsplan aufstellen zu lassen, war mit einer Veränderungssperre versehen. Diese besagt, dass der Bauherr bei der Anzahl, der Höhe oder dem genauen Standort der Windräder nichts verändern darf, bis der Bebauungsplan fertig ist.

Gegen die Veränderungssperre war die RAG juristisch vorgegangen, indem sie besagte Sperre durch einen Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) verhindern wollte. Doch das Gericht hat den Eilantrag abgewiesen (wir berichteten).

Dazu erklärt der Heusweiler Bürgermeister Redelberger: "Ich begrüße für die Gemeinde Heusweiler die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, so dass nun von unserer Seite ein ordnungsgemäßes Planverfahren weitergeführt werden kann. Durch den Beschluss des OVG ist die vom Gesetzgeber eröffnete Planungshoheit der Gemeinde nochmals bekräftigt und der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ein hoher Stellenwert beigemessen worden."

In den Heusweiler Beschlüssen zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Veränderungssperre sei klar zu erkennen, "in welcher Weise eine planerische Feinsteuerung erfolgen soll." Die derzeit geführte Diskussion im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Windkraftanlagen im Fröhner Wald belege ganz deutlich, "dass noch viele Fragen offen sind, die im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung objektiv begutachtet und bewertet werden müssen, insbesondere unter Berücksichtigung des Eingriffs in Natur und Landschaft, unter Berücksichtigung des Artenschutzes und unter Berücksichtigung der standortbezogenen Lärmimmissionen auf den Ortsteil Holz." Zwar seien die Gründe der RAG montanWind, ihren Antrag zu stellen, nachvollziehbar gewesen, doch durch den Gerichtsbeschluss werde nun "eindeutig bestätigt, dass es sich nicht um eine Verhinderungsplanung unsererseits handelt, sondern um eine rechtmäßige Beteiligung hinsichtlich eines auf unserem Gemeindegebiet geplanten Projektes." Als der Rat für das Aufstellen eines Bebauungsplanes innerhalb der Windkraft-Konzentrationszone gestimmt hatte, war auch die Frage aufgekommen, ob dieser Plan juristisch überhaupt möglich sei und ob er in Wirklichkeit nicht dazu dienen solle, das ganze Windkraft-Projekt zu kippen.

Auch die SPD-Fraktion im Heusweiler Gemeinderat begrüßt die Gerichtsentscheidung. Der Fraktionsvorsitzende Reiner Zimmer verweist nochmals darauf: "Die vom Gericht bestätigte Veränderungssperre regelt, dass die RAG bei der Anzahl, der Höhe und dem genauen Standort der Windräder nichts verändern darf und die geplanten Anlagen nicht genehmigungsfähig sind, bis der Bebauungsplan aufgestellt ist."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort