Rechtsstreit um Windpark Fröhn

Heusweiler · Die Gemeinde Heusweiler beharrt auf einen Bebauungsplan für den kleinen Teil des geplanten Windparks Fröhn, der auf Heusweiler Bann liegt. Dem Bauherrn, der RAG Montan Wind, passt das nicht.

Wie von uns berichtet, hat die Gemeinde Heusweiler erst vor wenigen Monaten erfahren, dass etwa vier Prozent des Windkraft-Vorranggebietes Fröhner Wald auf Heusweiler Bann liegen und auf diesen vier Prozent ein Teil der Grundfläche eines der drei geplanten Windräder steht. Im Juli beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Bebauungsplan dafür aufzustellen. Dieser wurde zudem mit einer so genannten Veränderungssperre versehen.

Ein Windrad betroffen

Die besagt, dass der Bauherr RAG Montan Wind bei der Anzahl, der Höhe oder dem genauen Standort der Windräder nichts verändern darf, bis der Bebauungsplan steht. Das gefällt der RAG nicht. Sie hat Anfang September beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein Eilverfahren beantragt. Das Gericht soll eine einstweilige Anordnung gegen die Veränderungssperre erlassen.

Eigentlich wollte die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend im nichtöffentlichen Teil darüber reden, doch auf Antrag der CDU wurde das Thema einstimmig in den öffentlichen Teil gebracht. Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU ) erklärte, das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz könne bei Aufrechterhaltung der Veränderungssperre keine Genehmigung zum Bau eines Windrades auf Heusweiler Bann erteilen. Die beiden anderen Windräder sind nicht betroffen.

Sie stehen auf Riegelsberger Bann, und Riegelsberg hat einen städtebaulichen Vertrag mit der RAG abgeschlossen, der dem Bauherrn deutlich mehr Spielraum bei seinen Planungen lässt. Die RAG begründet ihren Eilantrag beim OVG damit, "dass die Gemeinde Heusweiler das Vorhaben versucht in rechtswidriger Weise zu verhindern und der RAG dadurch schwere und irreparable Nachteile entstehen".

Die Gemeinde Heusweiler hat einen Rechtsanwalt beauftragt, den Antrag der RAG beim OVG zurückzuweisen. "Mit einer Entscheidung ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Der Ausgang ist offen", sagte Redelberger. Will heißen: ist die Veränderungssperre rechtens, kann Heusweiler mit einem Bebauungsplan Einfluss auf die Planungen nehmen.

Schadenersatz könnte drohen

Wenn das OVG aber zu der Auffassung kommt, dass die Veränderungssperre das Windrad unrechtmäßig verhindert hat, können sich Schadensersatzansprüche ergeben. Die RAG bot der Gemeinde an, die Feinsteuerung der Planungen in Form eines städtebaulichen Vertrages zu regeln. Sollte Heusweiler einverstanden sein, will die RAG den Eilantrag beim OVG zurücknehmen und auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche verzichten.

Redelberger schlug dem Gemeinderat vor, "entweder die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens mit Aufrechterhaltung der Veränderungssperre und Kostentragung mit Beauftragung eines Gutachtens und dem Risiko des Schadensersatzes in nicht unerheblicher Höhe beizubehalten oder die Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses und die Weiterführung des Verfahrens durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu regeln".

Der Gemeinderat blieb bei seinem Beschluss vom Juli. Nur Dirk Blankenhorn (Grüne) stimmte für einen städtebaulichen Vertrag, Rüdiger Flöhl (NÖL) und Hans-Kurt Hill (Linke) enthielten sich. Manfred Schmidt (CDU ) sagte: "Der Antrag der Montan Wind ist Bangemachen auf allerhöchstem Niveau." Reiner Zimmer (SPD ) meinte: "Wir sind uns des Risikos bewusst, aber das Vorgehen der RAG ist unsäglich. Sie ist nicht bereit, die Sache hier im Gemeinderat zu diskutieren. Das ist kein Umgang miteinander."

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 Werden Windräder im Fröhner Wald aufgestellt? Und wenn ja, wieviele? Zwei oder drei? Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa

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Hintergrund Wie geht es nun weiter? Heusweilers Bürgermeister Thomas Redelberger : "Das Gericht wird in einem Eilverfahren zunächst über den Antrag der RAG urteilen. Wir gehen davon aus, dass noch im November eine Entscheidung fällt." Wenn sie für Heusweiler negativ ausfallen würde, sei das Bebauungsplanverfahren hinfällig. "Weil dann die Genehmigung erteilt werden kann, dann kann die RAG bauen", sagt Redelberger. Sollte die Veränderungssperre aber für gültig erklärt werden, folgt ein so genanntes Normenkontrollverfahren. "Das mit Sicherheit acht bis neun Monate dauert. Dann kann es sein, dass das gesamte Projekt aufgrund der Änderung der EEG-Umlage für unwirtschaftlich erklärt wird und dementsprechend nicht zum Tragen kommt", ergänzt der Bürgermeister. Dann könnte die RAG Regressforderungen stellen. dg

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