Urteil im Untreueprozess Schneidewind zu Geldstrafe verurteilt

Update | Saarbrücken · Der suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) ist in der Detektiv-Affäre vom Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Urteil im Untreueprozess: Schneidewind zu Geldstrafe verurteilt
Foto: dpa/Oliver Dietze

Die fünfte Strafkammer verhängte gegen Schneidewind wegen Haushaltsuntreue eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Euro – in der Summe also 10 800 Euro. Hintergrund ist die Beauftragung einer Detektei, die in Homburg eine angebliche „Holz-Mafia“ beim Baubetriebshof überführen sollte. Die Privatermittler präsentierten schließlich eine Rechnung über knapp 330 000 Euro. Verurteilt wurde Schneidewind jetzt, weil er der Detektei nicht kündigte, als sich im Dezember 2015 nach umfangreichen Überwachungen enorme Kosten von mehr als 100 000 Euro abzeichneten. Das Landgericht bezifferte den dadurch entstandenen Schaden auf 72 920 Euro. Der von der Kommunalaufsicht suspendierte Oberbürgermeister hatte bereits angekündigt, der Stadt einen Betrag von 81 000 Euro zurückzahlen zu wollen.

Schneidewind war im Februar 2019 aufgrund der Untreuevorwürfe schon einmal schuldig gesprochen worden. Damals erhielt der 52-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wobei das Gericht eine Bewährungszeit anordnete. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das erste Urteil später weitgehend auf. Deshalb wurde der Prozess seit November vergangenen Jahres vor dem Landgericht Saarbrücken neu aufgerollt. Nach dem jetzigen Urteil muss Schneidewind ein Viertel der Revisionskosten übernehmen, der übrige Betrag fällt der Staatskasse zur Last.

Nach der Entscheidung des BGH musste das Landgericht insbesondere prüfen, ob eine Untreue deshalb vorliegen könnte, weil Schneidewind den Kontrakt mit den Detektiven nicht beendete, als er im Dezember 2015 von einer gewünschten Abschlagszahlung in Höhe von 100 000 Euro erfuhr. Frei verfügen durfte der Oberbürgermeister lediglich über einen Betrag von 25 000 Euro. Zudem ging es um die Frage, ob Schneidewind davor gewarnt worden war, dass die Überwachung von Beschäftigten ab einem gewissen Punkt unrechtmäßig – und das Ermittlungsergebnis somit unbrauchbar werden könnte.

Oberstaatsanwalt Peter Thome hatte für den Kommunalpolitiker eine Freiheitsstrafe von neun Monaten beantragt – ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Nach Ansicht des Anklägers verursachte der Homburger Oberbürgermeister einen Schaden in Höhe von 76 370 Euro, als er im Dezember 2015 die Observation städtischer Beschäftigter durch eine Detektei verlängerte. Dagegen forderte der Strafverteidiger von Schneidewind, Joachim Giring, wie im ersten Verfahren einen Freispruch für seinen Mandanten.

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