Suspendierter Homburger Oberbürgermeister Termin steht fest: Strafverfahren gegen Rüdiger Schneidewind landet vor dem Bundesgerichtshof

Homburg · Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) hat mittlerweile zwei Prozesse hinter sich. Nach mehrfachen Revisionen liegt die Akte nun beim Bundesgerichtshof. Jetzt steht fest, wann es zur mündlichen Verhandlung kommt.

Homburg: Strafverfahren gegen OB Rüdiger Schneidewind landet vor BGH
Foto: dpa/Oliver Dietze

Das Strafverfahren gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind landet vor dem Bundesgerichtshof. Die mündliche Verhandlung vor dem 5. Strafsenat soll am 2. März 2022 in Leipzig stattfinden. Das bestätigte der Bundesgerichtshof der Saarbrücker Zeitung.

Der Verteidiger Schneidewinds wurde demnach zu dem Termin geladen. Es stehe Schneidewind frei, ob er zu dem Termin erscheinen möchte oder sich vertreten lasse.

Dem 2014 per Direktwahl zum Bürgermeister gewählten SPD-Politiker wird vorgeworfen, dass er eigene Angestellte durch eine Detektivfirma ausschnüffeln lassen habe. Dabei liefen die Kosten aus dem Ruder. Schneidewind musste sich deshalb schon zweimal vor Gericht verantworten.

Das Landgericht Saarbrücken sprach ihn im Januar der Haushaltsuntreue durch Unterlassen schuldig. Das Urteil: eine Geldstrafe von 10.800 Euro. Schneidewind und auch die Staatsanwaltschaft waren unzufrieden, gingen in Revision. Sollte das Urteil gegen ihn bestätigt werden, wäre Schneidewind vorbestraft. Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft noch wegen anderer Vorgänge gegen Schneidewind.

Indes droht Schneidewind in Homburg die Abwahl. Der Stadtrat hatte entschieden, die Bürger darüber entscheiden zu lassen, ob der OB, der nie freiwillig zurücktrat, sondern nur suspendiert ist, abgesetzt werden soll. Der Termin ist am 28. November. Seit Samstag erhalten die Homburger ihre Unterlagen für die Abwahl. Bis Dienstag hatten schon 2600 Leute Briefwahlunterlagen angefordert.

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