Akte nun beim Bundesgerichtshof Was die mündliche Verhandlung im Fall Schneidewind für den Homburger OB bedeutet

Homburg · Der Bundesgerichtshof befasst sich weiter mit der zweiten Revision gegen den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Die mündliche Verhandlung soll am 2. März in Leipzig stattfinden. Wie genau geht es jetzt weiter?

Fall Schneidewind: Das sind die Hintergründe zur mündlichen Verhandlung
Foto: dpa/Oliver Dietze

Seit Mittwoch ist klar: Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich weiter mit der nunmehr zweiten Revision gegen den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind in der Detektiv-Affäre. Am 2. März 2022 wird es in Leipzig eine mündliche Verhandlung geben an der mindestens Schneidewinds Anwalt teilnehmen muss. Der SPD-Politiker selbst kann dabei sein, wenn er will, muss aber nicht.