Uneinheitliche Schließungsvorgaben in der Corona-Krise Unternehmer moniert Corona-Ausnahmen

Homburg · Thomas Jeromin klagt über eine „eklatante Ungleichbehandlung“ von Firmen mit ähnlichem Sortiment in der Corona-Krise. Auch der Handelsverband Saarland hat sich eingeschaltet.

Gartenmöbel sind für den Homburger Unternehmer Thomas Jeromin gerade jetzt ein wichtiger Einnahmebringer. Doch sein Geschäft musste wegen Corona schließen – anders als Mitbewerber.  

Gartenmöbel sind für den Homburger Unternehmer Thomas Jeromin gerade jetzt ein wichtiger Einnahmebringer. Doch sein Geschäft musste wegen Corona schließen – anders als Mitbewerber.  

Foto: dpa-tmn/Eternit

Angesichts der Corona-Pandemie und den vom Land erlassenen Einschränkungen mussten zahlreiche Geschäfte vorübergehend ihre Türen schließen. Das bedeutet erst einmal wegbrechende Einnahmen, ist aber doppelt ärgerlich, wenn Mitbewerber anderswo öffnen dürfen.

Der Homburger Geschäftsmann Thomas Jeromin schildert einen solchen Fall. Seine Firma Jeromin GmbH in Einöd habe auf der Basis der Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz am 20. März das Ladengeschäft und das Außengelände ihrer Ausstellung schließen müssen, inzwischen hat Jeromin Kurzarbeit angemeldet und arbeitet Anfragen ab, die per Telefon und Mail reinkommen. Stadtsprecher Jürgen Kruthoff schreibt auf Anfrage, das Ordnungsamt habe ihm auf Nachfrage „mitgeteilt, dass die Öffnung der Firma Jeromin gemäß der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. März 2020 nicht zulässig ist“. Es sei ihm, so Jeromin, auch untersagt worden, etwa Kundengespräche im Rahmen laufender Projekte wahrzunehmen. Nur der Ausliefer- und Montageservice zum Kunden dürfe noch aktiv sein. Auch bei gebührendem Abstand dürfe man vor Ort  keine Planungsgespräche führen.  Jeromin hat unter anderem Gartenmöbel, Grillgeräte, Brunnen, Pflanzgefäße, Pavillons und Sonnenschutz im Angebot – ebenso wie ein Konkurrent aus Saarlouis, der weiter geöffnet habe und entsprechend Werbung schalte, gar seinen Kunden aufgrund der Situation noch Corona-Rabatte einräume. Für den 62-jährigen Jeromin schwierig: Gerade jetzt, da die meisten entsprechenden Märkte geschlossen hätten, nähmen Kunden auch längere Wege auf sich, um etwa Stühle vor dem Kauf probezusitzen. Etwa 40 Prozent des Gesamtumsatzes mache er mit Brunnen, Pflanzgefäßen und ähnlichem. Jeromin hat sich an Ministerpräsident Tobias Hans gewandt und den Fall geschildert, eine „eklatante Ungleichbehandlung“ und einen „erheblichen Wettbewerbsvorteil“ für den Mitbewerber beklagt. Sein Geschäft sei saisonabhängig. Umsätze, die von März bis Juni nicht getätigt würden, seien verloren und könnten auch nicht nachgeholt werden. Er erwarte nicht, dass er sein Unternehmen jetzt auch öffnen dürfe, Ausgangsbeschränkung und Einschränkung der sozialen Kontakte müssten durchgesetzt werden. Doch er erwartet eine Gleichbehandlung.

Das Wirtschaftsministerium, das im Namen Hans‘ antwortet, erklärt sich in der Sache für nicht zuständig. Es müsse sich um eine Ausnahmegenehmigung der Saarlouiser Ortspolizeibehörde handeln. Diese könne Betrieben auf Antrag für die Versorgung der Bevölkerung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs erteilt werden. Der Laden in Saarlouis werde von den dortigen Behörden als Baumarkt geführt – und diese dürften geöffnet bleiben, schildert Jeromin. Er vermutet, diese Einstufung habe auch damit zu tun, dass das dortige Gebäude von den Stadtwerken vermietet werde.

Die Stadt Saarlouis schweigt auf unsere Anfrage zu dem Fall. „Aus Datenschutzgründen werden von Seiten der Kreisstadt Saarlouis grundsätzlich keine Einzelinformationen mitgeteilt, die sich auf Einzelrechtsverhältnisse mit einzelnen Betrieben oder Personen beziehen“, heißt es in einer Antwort auf unsere Anfrage von der Pressestelle.

Inzwischen habe Jeromin er einen Anwalt beauftragt, der bei der Ortspolizeibehörde in Saarlouis nachhaken solle. „Wenn sich da keine Lösung findet, werde ich die Stadt Saarlouis auf Schadensersatz verklagen“, kündigt er an.

Auch der Handelsverband Saar hat sich laut Jeromin jetzt eingeschaltet, Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger angeschrieben und die Praxis der erteilten Ausnahmegenehmigung durch Ortspolizeibehörden moniert. Im Raum steht hier wohl die Idee, Läden, die mittels solchen Genehmigungen geöffnet haben, damit zu drohen, sie von Hilfen, Steuerstundungen oder Sonderkrediten auszuschließen.

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