Geschlossen Winterpause bis zum Jahresanfang

Der Landesbetrieb für Straßenbau schließt vom 23. Dezember bis 1. Januar. Er nutzt die Winterpause zu Unterhaltungsarbeiten an Gebäude und Anlagen. Winterdienst und Straßenunterhaltung sind nicht betroffen, auch die Straßen- und Autobahnmeistereien sind besetzt.

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