Leserbrief Die reale Gefahr des Verbrennens

Zum Bericht über die Hundepension in Wiebelskirchen

Im Durchsetzungswahn beim durchaus wichtigen und rational vertretbaren Brandschutz kommt es bisweilen in deutschen Landen zu eskalierendem Vorgehen. So geschehen hier bei uns in Wiebelskirchen. In der ausführlichen SZ-Berichterstattung und den damit in Zusammenhang abgegebenen passenden Kommentaren konnte die geneigte Leserschaft sich über das Vorgehen einer Person der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisstadt Neunkirchen ein passendes Bild verschaffen. Hier wurde nämlich die Existenz einer jungen Frau ohne akut erscheinende Not zerstört.

Selbst Stimmen aus den Reihen der Behörde wurden weggewischt. Wie ist es zu erklären, dass, wenn diese Hundepension wegen des Brandschutzes Investitionen von ca. 25 000 Euro durchführen soll, beim selben am selben Ort stehende Haus, wenn es privat genutzt werden würde, aber nicht erforderlich ist? Für einen über einen gesunden Menschenverstand verfügenden Bürger ist dies auf keinen Fall rational zu erfassen. Dies kann man sich an einem simplen Beispiel vor Augen führen: Dieses in Rede stehende Haus als Hundepension genutzt, muss diese sehr teure Auflage erfüllen, das selbe Haus aber, als Privatwohnung genutzt, nicht. Fazit: Wohnt in diesem Haus z.B. eine Familie mit mehreren Kindern, kann man diese nach dem Behördenverständnis der realen Gefahr des Verbrennens aussetzen, den „Gewerbegegenstand“ Hunde jedoch nicht. Dieser sich dem Tier wohl verpflichtend fühlenden Behörde sei`s gedankt. Wie denken die Bürger darüber?

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