Bürgerinitiative Merchtalblick Klage gegen Gemeinde Merchweiler wegen ASB-Bauprojekt

Merchweiler · Bürgerinitiative Merchtalblick hat Antrag auf Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingereicht.

 So könnte die Seniorenresidenz Merchtalblick nach den aktuellen Plänen aussehen. Entwurf: ASB/Kernplan

So könnte die Seniorenresidenz Merchtalblick nach den aktuellen Plänen aussehen. Entwurf: ASB/Kernplan

Foto: ASB/Kernplan

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) will zwischen Merchweiler und Göttelborn einen Gebäudekomplex „Merchtalblick“ errichten (wir berichteten). Mitglieder der Bürgerinitiative Merchtalblick (BI) haben am Mittwoch, 20. Juli, beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) einen Antrag auf Normenkontrolle gegen die Gemeinde Merchweiler eingereicht. Das teilt Jochen Wagner, Sprecher der Bürgerinitiative „Merchtalblick“, in einer Presseerklärung mit.

Man hätte diesen Schritt gerne vermieden, heißt es darin, habe sich aber aufgrund der undurchsichtigen Entscheidungswege und der „Closed-Shop“-Mentalität des Bürgermeisters dazu gezwungen gesehen. Jetzt liege die Entscheidung bei Gericht und das ASB-Investitionsprojekt unter Umständen zunächst auf Eis.

Zum Bau des 150 Meter langen, vierstöckigen Mietshauses des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) gebe es viele Fragen, heißt es in dem Schreiben der BI weiter. Zum Beispiel heiße es, das Gebäude sei ein „Seniorenheim“. Bürgermeister und SPD/ASB sprächen lieber von „Seniorenwohnen“, wissend, dass Laien dies für ein Seniorenheim hielten. Für ein Seniorenheim gebe es klare Richtlinien – von Betreuungsschlüssel bis spezielle Bauweisen. Nichts davon werde vom ASB umgesetzt. Es entstehe de facto ein Mietshaus für gut Betuchte, kurz: ein gewinnorientiertes Prestigeobjekt des Investors ASB, heißt es weiter. Die Pläne würden auch von der obersten Landesbaubehörde und dem Regionalverband Saarbrücken (RV) kritisch bewertet. Letzterer habe in seiner Stellungnahme geschrieben: „Das Vorhaben kann weder städtebaulich noch funktional als integriert bezeichnet werden. V.a. letzteres ist dem Nutzungszweck ,Wohnen von Senioren und behinderten Menschen‘ wenig zuträglich.“ (Schreiben zur öffentlichen Auslegung, liegt der BI vor.) Die BI habe den Bürgermeister aufgrund solcher Ungereimtheiten mittlerweile zweimal um Akteneinsicht gebeten. Jedes Mal habe dieser eine bekannte saarländische Kanzlei mit einer Absage antworten lassen, heißt es weiter.

BI-Sprecher Jochen Wagner erklärt dazu abschließend: „Da Bürgermeister und Investor ASB seit Jahren nicht mit uns reden und uns der Bürgermeister verbietet, dass wir uns selbst ein Bild machen, bleibt uns nur eine Möglichkeit. Und zwar, uns mit Hilfe des Gerichts Einblick in die Entscheidungen von Investor und Gemeinde zu verschaffen. Das ist schade, aber offensichtlich nimmt der Bürgermeister die Betroffenen nicht ernst. Denn dass nach zwei Jahren mit Kritik von vielen Seiten jetzt alles unverändert so genehmigt werden soll, wundert doch sehr. “

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