Nach Schließung des Vorclearinghauses „Schaumberger Hof“ in Tholey Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in St. Wendel und Saarbrücken betreut

Saarbrücken · Eine Jugendhilfeeinrichtung der Stiftung Hospital St. Wendel sowie das Elisabeth-Zillken-Haus in Saarbrücken kümmern sich seit Jahresbeginn um die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Saarland.

 Der Schaumberger Hof in Tholey. Dort waren bisher unbegleitete minderjährige Geflüchtete untergebracht.

Der Schaumberger Hof in Tholey. Dort waren bisher unbegleitete minderjährige Geflüchtete untergebracht.

Foto: Bonenberger & Klos/B&K

Das teilte jetzt auf SZ-Anfrage das Sozialministerium mit – nachdem es Ende vergangenen Jahres bekannt gegeben hatte, dass das dazu bislang genutzte Vorclearinghaus „Schaumberger Hof“ in Tholey geschlossen wird (wir berichteten).

Demnach werden männliche unbegleitete minderjährige Ausländer in St. Wendel untergebracht, betreut und versorgt. Weibliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden dagegen durch den Sozialdienst katholischer Frauen im Elisabeth-Zillken-Haus betreut. Nach Ministeriumsangaben stehen dafür jeweils vor Ort ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Im vergangenen Jahr seien pro Tag durchschnittlich fünf unbegleitete minderjährige Ausländer auf dem Schaumberger Hof betreut worden. „Es wird daher auch künftig von einem durchschnittlichen Bedarf von fünf Plätzen ausgegangen“, teilte das Ministerium der SZ mit.

Das Ministerium hatte sich dazu entschlossen, den Schaumberger Hof als Betreuungsstelle zu schließen, nachdem die Fallzahlen von insgesamt 570 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Jahr 2016 auf nur noch 129 Fälle im vergangenen Jahr gesunken war. Das gesetzlich geregelte behördliche Verfahren der vorläufigen Inobhutnahme werde jedoch weiterhin zentral vom Landesamt für Soziales durchgeführt, hieß es.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 1. November 2015 war die sogenannte vorläufige Inobhutnahme mit dem Ziel eingeführt worden, durch eine neues bundes- und landesweites Verteilverfahren eine kindeswohlgerechte Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer zu erreichen.

Im Saarland wurde am 1. Februar 2016 für die vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer am Schaumberger Hof in Tholey ein sogenanntes Vorclearinghaus eingerichtet. Denn aufgrund der hohen Fallzahlen reichten die Kapazitäten zur Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in verschiedenen Jugendhilfe-Zentren nicht mehr aus.

Fehlen unbegleiteten, mutmaßlich minderjährigen Ausländern die Ausweispapiere, werde zunächst von sozialpädagogischen Fachkräften eine Befragung zu Herkunft und Fluchtgeschichte durchgeführt. Zusätzlich gebe es „eine qualifizierte Inaugenscheinnahme“. Das heißt, das äußere Erscheinungsbild der betroffenen Person, aber auch die persönliche Entwicklungsreife würden betrachtet, teilte das Ministerium mit. Bei berechtigten Zweifeln an der Minderjährigkeit eines Flüchtlings werde eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung veranlasst. Dabei werde zunächst eine radiologische Untersuchung des Handgelenks (im Caritas-Krankenhaus Lebach) durchgeführt. Diese medizinische Überprüfung erfolge in rund 66 Prozent aller Fälle, bei denen eine ärztliche Untersuchung veranlasst wurde.

Bestünden dann immer noch Zweifel an der Minderjährigkeit, erfolge in diesen wenigen Ausnahmefällen zusätzlich eine Röntgenuntersuchung des Gebisses und der Schlüsselbeine durch ein rechtsmedizinisches Institut.

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