Begleitung von Schwertransporten Gewerkschaftsvorsitzender Maaß fordert Entlastung der Saar-Polizei

Saarbrücken · Die Polizei des Saarlandes muss jährlich etwa 160 000 Einsätze abarbeiten. Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft fordert Entlastungen, etwa bei der Begleitung von Schwertransporten.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Bernd Waºstneck

Zwischen 6000 und 10 000 Arbeitsstunden brachte die Polizei im Jahr 2018 damit zu, in 1414 Einsätzen Großraum- und Schwerlasttransporte über die Straßen des Saarlands zu geleiten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hervor. Der Landesvorsitzende David Maaß erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass jeder dieser Einsätze mit mindestens zwei Beamten besetzt werden müsse und die Einsätze meist zwei Stunden dauerten. Dadurch käme dieses hohe Stundenpensum zusammen. Und das stelle für die Polizei ein erhebliches Problem dar. „Wir sehen das Problem und wirken bereits seit längerer Zeit darauf hin, die Polizei an dieser Stelle zu entlasten. Wir prüfen sehr wohlwollend, wie wir dies als Landesregierung weiter befördern können“, sagt Ministeriumssprecher Julian Lange.

Für das Jahr 2019 werde die Stundenzahl allerdings schon geringer ausfallen, da die Landkreise Merzig-Wadern, Saarlouis, St. Wendel und der Saarpfalz-Kreis verstärkt auf Verwaltungshelfer zurückgriffen. Dadurch sei der Aufwand für die Polizei erheblich gesunken. Doch Maaß relativiert: „Man muss diesen Landkreisen ein Lob aussprechen. Andere Landkreise machen es sich da jedoch deutlich einfacher und geben die Aufgabe direkt an die Polizei weiter.“ Das Problem: Setzt ein Landkreis Verwaltungshelfer für die Begleitung der Schwertransporte ein, muss die Strecke vorher minutiös überprüft werden. Denn Verwaltungshelfer dürfen im Gegensatz zur Polizei keine verkehrsregelnden Maßnahmen ergreifen

Deshalb drängt die Gewerkschaft bereits seit Jahren auf den „Erlass einer ministeriellen Anweisung an die Landkreise“, in der geregelt werden soll, dass die Polizei nur noch als „Ultima ratio“ zur Begleitung hinzugezogen werden darf. In Hessen und Rheinland-Pfalz sei das bereits so geregelt. „Das wäre unheimlich effektiv für uns“, sagt Maaß. Außerdem solle sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass zukünftig sogenannte Beliehene eingesetzt werden können, wenn es nötig werden sollte, bei Begleitung von Schwertransporten den Verkehr zu regeln. Beliehene sind Privatfirmen, denen hoheitliche Befugnisse übertragen werden. „In Österreich ist keine Polizei mehr bei solchen Einsätzen dabei“, sagt Maaß. „Deutschland muss nachziehen.“

 David Maaß, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

David Maaß, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Foto: GdP

Die Begleitung durch die Polizei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Verwaltungsvorschriften zur StVO geregelt. Demnach bedürfen jene Transporte, „deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten", einer Erlaubnis. Die Polizei muss sie ab einer bestimmten Breite, die sich nach der Straßenart und der Anzahl der Fahrstreifen richtet, begleiten.

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