Wahlrechtsausschluss Heute Sondersitzung des Landtags zum Wahlrecht

Saarbrücken · Der saarländische Landtag tritt heute zu einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung zusammen. Die Abgeordneten wollen beschließen, dass Menschen, die bisher vom Wahlrecht pauschal ausgenommen sind, bei der Kommunalwahl am 26. Mai wählen dürfen.

Dies betrifft rund 850 Menschen, die vom Gericht einen Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen haben, sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte den pauschalen Ausschluss dieser Personengruppen von der zeitgleich stattfindenden Europawahl für verfassungswidrig erklärt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort