Ausnahmen von der Maskentragepflicht im Saarland Attest für unmaskierte Atemwegskranke nicht nötig

Saarbrücken · Nicht jeder Bürger muss im Saarland beim Einkaufen oder als Fahrgast in Bussen und Bahnen eine Schutzmaske tragen. Wie Sandrine Boudot, Sprecherin von Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU), der SZ auf Anfrage mitteilte, sind folgende Menschen von der Pflicht ausgenommen, eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ zu tragen: Personen, bei denen gesundheitliche Gründe dem Masken-Tragen entgegenstehen, Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres und Beschäftigte, wenn arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet werden können.

In der Regel falle der Atemwiderstand eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes jedoch so gering aus, dass das Maskentragen auch für Personen mit Atemwegserkrankungen gut möglich sei, betonte Boudot. „Von der Pflicht einer Bescheinigung oder eines entsprechenden Attestes wird bislang abgesehen.“

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