Kommentar Ohrfeige für Saar-Regierung
Die Verfassungsrichter haben die Grundrechte der Saarländer gestärkt und die Landesregierung in ihre Schranken gewiesen. Was zu Anfang der Krise geboten war, ist nicht mehr verhältnismäßig.
28.04.2020
, 20:55 Uhr
Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Landesregierung. Sie ging den saarländischen Sonderweg zu lange zu weit. Beim Kampf gegen das Coronavirus dürfen unsere Grundrechte nicht auf der Strecke bleiben. Das im bundesweiten Vergleich besonders strenge Verbot des Verlassens der Wohnung ohne triftigen Grund hätte jeden Tag verantwortungsvoll in Frage gestellt werden müssen. Dies hat die Saar-Regierung trotz unzähliger Mahnungen versäumt.