Gefährliche Ablenkung Busfahrer schaute Film am Steuer

Luxemburg/Perl · Sein Unternehmen hat ihn abgemahnt. Ein Fahrgast hatte die Situation aufgezeichnet.

 Symbolfoto

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Foto: dpa-tmn/Robert Günther

Ein Perler Busunternehmen hat einen Fahrer abgemahnt, der während einer Fahrt auf der A 1 in Luxemburg einen Film auf einem Smartphone geschaut hat. Das Gerät war auf einer Halterung befestigt. Ein Fahrgast der Linie 157, die zwischen Saarburg und Luxemburg fährt, hat der luxemburgischen Zeitung „L’Essentiel“ ein Video der Situation zugespielt, das am Freitag im Berufsverkehr aufgenommen wurde. Ob der Busfahrer den Film intensiv verfolgt, ist darauf nicht zu erkennen.

Das Unternehmen Müller-Nies Reisen aus Perl bestätigte den Vorfall. Es gebe keine Entschuldigung dafür. Der Fahrer sei eigentlich sehr gut und habe versichert, zum ersten Mal so etwas gemacht zu haben. Der Mann soll nun nicht mehr auf der Linie 157 eingesetzt werden, sondern im Raum Merzig.

Für einen Verkehrsverstoß in Luxemburg kann der Fahrer in Deutschland nicht bestraft werden, wie die Polizei erläutert. Linn van Raay, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Trier, erklärte auf Nachfrage, dass die Nutzung eines Handys, sofern der Fahrer dadurch abgelenkt wird, während der Fahrt verboten ist. „Wenn das Handy nicht an einer Halterung befestigt ist, sondern in die Hand genommen wird, ist die Nutzung ausnahmslos verboten“, sagt die Anwältin. Die Straßenverkehrsordnung lasse offen, wie lange der Blick auf das Gerät gerichtet sein muss, um von einer Ablenkung auszugehen. Wenn der Fahrer durch den Verkehr stark beansprucht werde – zum Beispiel im Berufsverkehr – sei der Blick auf einen Bildschirm, auch auf ein Navi, komplett verboten. Das Gesetz wurde laut van Raay 2017 extra geändert, um das Lesen von Kurznachrichten und das (ausschnittweise) Schauen von Filmen auf dem Smartphone zu verbieten.

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