Anders als in Rheinland-Pfalz und NRW Diese neuen Regeln gelten im Saarland jetzt für Corona-Tests an Schulen

Saarbrücken · Anders als in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bleibt die Testpflicht an den Schulen im Saarland auch nach den Ferien bestehen. Jetzt steht auch fest, wie oft die Tests durchgeführt werden müssen. Das Bildungsministerium des Saarlandes erklärt, was hinter der Entscheidung steckt.

Corona im Saarland: Diese neuen Regeln gelten jetzt an Schulen
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte im Saarland müssen sich auch nach den Osterferien, weiter testen. Die Landesregierung hat angepasste Hygiene- und Infektionsschutzregelungen für die saarländischen Schulen beschlossen, die ab dem 17. April 2022 gelten und damit auch die Ferienbetreuung in den Freiwilligen Ganztagsschulen betreffen.

Künftig wird jedoch statt dreimal nur noch zweimal pro Woche an den saarländischen Schulen getestet.

Damit sind Bildungsstätten sowie medizinische Einrichtungen die einzigen Orte im Saarland, wo weiter eine Testpflicht gilt. „Die Testungen in Verbindung mit den weiter bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzregelungen einschließlich der Regelungen der Absonderungsverordnung bieten nach wie vor ein angemessenes Schutzniveau vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Land“, betont Ministeriumssprecher Lukas Münninghoff.

Vor Beginn der Osterferien am Donnerstag erhalten die Schüler – wie auch in den vergangenen Ferien – Testkits für zu Hause, damit sie sich vor Schulbeginn testen können. Für die Zeit nach Ostern sei es wichtig, „dass die Schulgemeinschaften auf dem Weg der weiteren Normalisierung des Schullebens mitgenommen werden“.

Nach der neuen Verordnung sind Personen, die die Voraussetzung 2G-plus entsprechend der Corona-Verordnung des Landes erfüllen, von der Testpflicht ausgenommen. Dies gilt damit auch für Schüler, wie das Ministerium auf Nachfrage der SZ bestätigt.

Die sogenannte Dauerbescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an den schulischen Testungen wird nach den Osterferien nicht neu ausgestellt, weil mit dem geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz zuvor weithin bestehende Zugangsvoraussetzungen aufgehoben wurden. Testzertifikate können von den Schulen jedoch weiterhin auf Wunsch ausgestellt werden.

Außerdem entfällt die bisherige 3G-Regelung für den nicht nur kurzfristigen Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände sowie für die Beteiligung an schulischen Veranstaltungen ebenfalls ab dem 17. April 2022“

In Rheinland-Pfalz wurde die Testpflicht an Schulen vergangene Woche aufgehoben. Stattdessen setzt das Land auf freiwillige Tests zweimal in der Woche. Nach knapp einem Jahr gingen die regelmäßigen Corona-Tests für Schüler auch in Nordrhein-Westfalen zu Ende. Sie sollen dem Schulministerium zufolge nach den Osterferien auch nicht wieder aufgenommen werden, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

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