Jost befürwortet Vermögensabgabe

Saarbrücken. SPD-Generalsekretär Reinhold Jost hat angesichts der erneuten Forderung von Millionären nach einer Vermögensabgabe "eigene Initiativen" des Saarlandes zur "Verbesserung der Einnahmenseite für Land und Kommunen" angemahnt. Jost erinnerte daran, dass solche Initiativen Bestandteil des Koalitionsvertrags mit der CDU seien

Saarbrücken. SPD-Generalsekretär Reinhold Jost hat angesichts der erneuten Forderung von Millionären nach einer Vermögensabgabe "eigene Initiativen" des Saarlandes zur "Verbesserung der Einnahmenseite für Land und Kommunen" angemahnt. Jost erinnerte daran, dass solche Initiativen Bestandteil des Koalitionsvertrags mit der CDU seien.Der Millionär Peter Vollmer von der Initiative "Appell Vermögender für eine Vermögensabgabe" hatte in einem SZ-Interview eine Abgabe von zehn Prozent ab einem Vermögen von 500 000 Euro pro Person gestreckt auf zwei Jahre vorgeschlagen. Anschließend solle eine Vermögensteuer von einem Prozent bei gleichem Freibetrag greifen. Für ein Ehepaar hieße das, erst ab einer Million Euro wird der Fiskus aktiv. Das tue "keinem weh", sagte Vollmer.

Jost erklärte dazu, er begrüße "solche Initiativen wie die von Herrn Vollmer". Sie führten "nämlich dazu, dass das Thema Vermögensabgabe weiter auf der politischen Agenda bleibt und auf die Missstände in Deutschland hingewiesen wird". Die SPD Saar befürworte neben besseren Kontrollen im Steuervollzug, einer Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes auch die Erhebung einer Vermögensabgabe, "um die Kluft zwischen Arm und Reich zu verringern". Jost mahnte: "Es sollte jetzt schnell und zielorientiert gehandelt werden, damit die Armen in unserer Gesellschaft eine bessere Perspektive geboten bekommen."

Auch die Finanzexpertin der Grünen im Landtag, Simone Peter, forderte die Landesregierung am Wochenende auf, sich auf Bundesebene für eine "zeitlich befristete Vermögensabgabe" einzusetzen, um "den krisenbedingten Anstieg der Staatsverschuldung Schritt für Schritt zurückführen". Die Abgabe sollte bei einem jährlichen Abgabesatz von 1,5 Prozent so ausgestaltet werden, dass sie weitgehend aus den Vermögenserträgen gezahlt werden kann, erklärte Peter. nof

Foto: Becker&Bredel

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