Haft für Schlag mit zerbrochener Flasche

Saarbrücken. Gefährliche Körperverletzung mit einer zerbrochenen Bierflasche - dafür hat das Schwurgericht gestern einen 36 Jahre alten Mann aus Saarbrücken zu sechseinhalb Jahren Gefängnis und einer Unterbringung in der Merziger forensischen Klinik zum Alkoholentzug verurteilt. Gewissermaßen im letzten Augenblick bekam der Angeklagte die Kurve

Saarbrücken. Gefährliche Körperverletzung mit einer zerbrochenen Bierflasche - dafür hat das Schwurgericht gestern einen 36 Jahre alten Mann aus Saarbrücken zu sechseinhalb Jahren Gefängnis und einer Unterbringung in der Merziger forensischen Klinik zum Alkoholentzug verurteilt. Gewissermaßen im letzten Augenblick bekam der Angeklagte die Kurve. Ein Zeuge war nicht erschienen und sollte von der Polizei vorgeführt werden. Während der Pause sprach der Verteidiger die beiden beisitzenden Richter auf eine Verständigung an. Bei einem Geständnis sollte die Strafe sechs Jahre und neun Monate nicht überschreiten. Daraufhin gab der Angeklagte die Tat zu. Bis dahin hatte er sich auf eine Erinnerungslücke berufen. Bei einer Feier auf den St. Arnualer Saarwiesen hatte der alkoholisierte Angeklagte unvermittelt eine Bierflasche an einem geparkten Auto zerschlagen und einem zufällig anwesenden Radfahrer in den Hals gerammt. Der Tat ging kein Streit voraus. Im Gegenteil, das Opfer hatte dem Täter bei einer kleineren Reparatur an dessen Fahrrad geholfen. Der Oberstaatsanwalt bewertete den Angriff als versuchten Totschlag. Ohne das Geständnis hätte er neun Jahre Haft gefordert. Das Gericht bestätigte den Tötungsvorsatz nicht und sah nur gefährliche Körperverletzung als erfüllt an. Der Angeklagte hatte sofort nach der Tat den Notruf gewählt und war bis zum Eintreffen der Beamten und der Rettungskräfte am Tatort geblieben. Das bewerteten die Richter als straffreien Rücktritt vom Tötungsvorsatz. jht

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