30-Jähriger muss wegen Körperverletzung vier Jahre ins Gefängnis

Saarbrücken · Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis Neunkirchen ist gestern von einem Schwurgericht in Saarbrücken zu vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Trotz zweier abgebrochener Therapien entschied das Gericht, dass dem Mann nun eine weitere Chance zum Alkohol- und Drogenentzug gegeben werden soll.

Der Mann sitzt derzeit wegen eines anderen Delikts im Gefängnis. Wenn er diese Haftstrafe im Januar 2015 verbüßt hat, beginnt die gestern verordnete, vierjährige Gefängnisstrafe.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der alkoholisierte 30-Jährige bei einer privaten Feier im August 2012 mehrere Gäste mit Flaschen beworfen und einen von ihnen mit einem Küchenmesser verletzt hat. Außerdem hatte der Angeklagte im Mai vergangenen Jahres in einer Gaststätte in Landsweiler-Reden einem Mann grundlos mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und diesen verletzt.

Die Staatsanwaltschaft war gestern in ihrem Plädoyer von dem ursprünglich formulierten Tötungsvorsatz abgerückt und plädierte wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung auf fünf Jahre Gefängnis. Der Verteidigung erschien das zu hoch, sie forderte drei Jahre Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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